Anzeige

JVC gibt Geschäft mit LCD-Geräten in Japan auf

Wie die Nikkei aus gut informierten Kreisen berichtet, erwägt der Elektronikhersteller Victor Co. Japan, hierzulande unter dem Brand JVC bekannt, den Ausstieg aus dem LCD-Fernsehergeschäft in Japan. In Zukunft, so heißt es, will sich Victor ausschließlich auf den ausländischen Markt konzentrieren. Grund dafür ist der starke Wettbewerbsdruck auf dem heimischen Markt.

Einzelheiten will JVC erst auf der Pressekonferenz am 25. April preisgeben, die anlässlich des offiziellen Jahresabschlusses stattfindet.

Am Dienstag hatte das Unternehmen seine Verlustprognose für das im März beendete Geschäftsjahr von 32,5 (ca. 200 Mio. Euro) auf 47,8 Mrd. Yen (ca. 293 Mio. Euro) korrigiert – der vierte Jahresverlust in Folge. Neben der starken Wettbewerbssituation nennt Victor den starken Yen und höhere Umstrukturierungskosten als Gründe für den höheren Verlust.

Angesichts solcher Meldungen und der Tatsache, dass der Wettbewerbsdruck im Display-Segment auch Hersteller wie Philips über die Strategie nachdenken lassen, überrascht die folgende Meldung:

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt staatliche Beihilfe von 180 Mio. EUR für großes Investitionsvorhaben von Digital Display Devices in Kampanien (Italien)

Die Europäische Kommission hat nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags eine Beihilfe Italiens in Höhe von 180 Mio. Euro zugunsten von Digital Display Devices (DDD) für ein neues Werk genehmigt, in dem TFT-LCD-Panels hergestellt und zum Teil zu TFT-LCD-Modulen für TV- und Computerflachbildschirme montiert werden sollen. Da TFT-LCD-Panels derzeit hauptsächlich in Fernost und nicht im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) produziert werden, handelt es sich bei DDD um den ersten Hersteller von LCD-Panels in Europa.

Durch das Vorhaben werden rund 1000 neue Arbeitsplätze in Kampanien, einer der ärmsten Regionen Italiens, geschaffen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme die geltenden Leitlinien für Regionalbeihilfen von 1998 und den Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben 2002 (siehe IP/02/242) erfüllt, weil die entsprechenden Schwellenwerte für Marktanteile und Produktionskapazität nicht überschritten werden.

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte dazu: „Ich freue mich, eine Beihilfe für ein bedeutendes Investitionsvorhaben in einem außerordentlich dynamischen Hochtechnologiebereich genehmigen zu können. Durch diese Investition werden erstmals LCD-Bildschirme im EWR hergestellt. Darüber hinaus wird ein Beitrag zur Regionalentwicklung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in einer benachteiligten Region geleistet.“

Das Investitionsvorhaben von DDD besteht im Bau einer neuen Produktionsanlage für TFT-LCD-Panels (Thin Film Transistor Liquid Crystal Display), die dort zum Teil auch zu Modulen für TV-Flachbildschirme und Computerbildschirme montiert werden sollen. Bei förderfähigen Kosten von 900 Mio. Euro beläuft sich die Beihilfe auf 180 Mio. Euro.

Das Werk wird das erste in Europa sein, in dem TFT-LCD-Panels sowie das dafür benötigte Glassubstrat produziert werden. In den bestehenden Werken in Europa werden LCD-Panels, die aus Japan, Korea, China und Taiwan importiert werden, bisher lediglich zu TFT-LCD-Modulen montiert.

Das Vorhaben wird in der Region Kampanien durchgeführt, einem Gebiet, in dem der Lebensstandard außergewöhnlich niedrig ist, in der erhebliche Unterbeschäftigung herrscht und das deshalb Regionalbeihilfen nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag erhalten kann. Im Rahmen des Vorhabens sollen rund 1000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Die Beihilfe wird auf der Grundlage einer von der Kommission bereits genehmigten Beihilferegelung (siehe IP/00/757) gewährt. Wegen des hohen Beihilfebetrags musste die Förderung für DDD dennoch bei der Kommission angemeldet und gesondert geprüft und freigegeben werden, damit Wettbewerbsverfälschungen ausgeschlossen werden konnten.

Bei der Würdigung von Regionalbeihilfen für große Investitionsvorhaben konzentriert sich die Kommission auf die Frage der Marktmacht des Beihilfeempfängers und der Produktionskapazität, die durch die Investition auf dem europäischen Markt geschaffen wird. Werden die fraglichen Schwellenwerte nicht überschritten, wird davon ausgegangen, dass die Auswirkungen der Beihilfe auf den Wettbewerb durch den positiven Beitrag zur Regionalentwicklung ausgeglichen werden.

Da DDD in einen rasch wachsenden und stark wettbewerbsorientierten Markt eintreten wird, kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die relevanten Schwellenwerte im vorliegenden Fall nicht überschritten werden.

(eca)

Anzeige