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Vergleichende Werbung

Die Redaktion des MittelstandsWikis hat sich des Themas „Vergleichende Werbung“ angenommen und einen interessanten Beitrag über die rechtlichen Fallstricke beim Einsatz der „Meins ist besser als deins“-Werbung verfasst.

Das Fazit lautet:

„Die gesetzlichen Vorgaben sind nicht so schwer. […] Werbung arbeitet mit allen künstlerischen Mitteln, nicht mit nackten Tatsachenaussagen. Daher empfiehlt sich für Unternehmer, die eine Kampagne planen, in jedem Fall eine fundierte rechtliche Beratung im Vorfeld.“

Den vollständigen Beitrag finden Sie unter dem folgenden Link: Vergleichende Werbung. (eca)