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Videoanalyse mit Gütesiegel

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Kiel hat der Videobildauswertung "People Attract" der Potsdamer Firma Vis-à-Pix das Datenschutz-Gütesiegel zuerkannt. Das Programm erhält die Auszeichnung, weil es datenschutzfreundlich mit den Videobildern umgeht, die es auswertet.

Seit einiger Zeit wird versucht festzustellen, wie auf Videodisplays etwa in Geschäften, Einkaufszentren sowie Banken und Sparkassen gezeigte Werbung beim Betrachter ankommen. Da solche interaktiven Systeme auch zur Videoüberwachung missbraucht werden können, ist der Datenschutz herausgefordert.

Mit „People Attract“ hat Vis-à-Pix eine Lösung gefunden, die laut dem ULD datenschutzfreundlich ist. Die Software analysiert die Videodaten von Kameras, die vom Werbedisplay (Bildschirm oder Plakat) aus das Umfeld filmen und dabei ohne Speicherung in Echtzeit die Anzahl, das Geschlecht und das ungefähre Alter der Betrachter sowie deren Betrachtungsdauer erfasst. Diese Daten werden anonymisiert und zu einem „Summary Server“ geschickt, der die Daten mehrerer Kameras zusammenfasst. Die gesammelten Statistiken des Betrachterverhaltens ruft der Kunde des Systems schließlich über diesen Server ab.

Wie es in einem Kurzgutachten (PDF-Datei) des ULD heißt, arbeitet das System der Firma Vis-à-Pix mit der nötigen Datensparsamkeit: „Der Zweck des Systems liegt ausschließlich darin, die personenbezogenen Videodaten so zu verarbeiten, dass statistisch weiterverarbeitbare, rein quantitative und anonymisierte Daten über das Verhalten der vor dem System befindlichen Personen – ohne jeglichen Bezug zu den vor dem System stehenden Personen – ermöglicht wird. People Attract anonymisiert die Bilddaten und macht daraus Datenklassen, die eine Einschätzung über die Wirksamkeit einer beobachteten (Werbe-)Installation ermöglichen.“

Eine Mitteilung des ULD unterstreicht diesen datenschutzfreundlichen Aspekt: „Die einzelnen Videobilder werden analysiert und danach umgehend verworfen. Festgehalten werden nur statistische Daten, die keinen Rückschluss auf die jeweils erfassten Personen ermöglichen. Der Betreiber des Produkts kann keine Einsicht in die Videobilder nehmen. Diese werden so mit schwarzen Balken verfremdet, dass nur eine Kontrolle der Schärfe des Bildes möglich ist.“

(eca)

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