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Urteil zu Hamburger City Light Board-Standorten

Ströer geht in Berufung

In einem Urteil des Landgerichts Hamburg zur Praxis der sogenannten Eintrittsklauseln (invidis berichtete) hat JCDecaux ein Urteil gegen seinen Mitbewerber Ströer erstritten. Gegen dieses Urteil wird Ströer nun in Berufung gehen.

Das Hamburger Landgericht entschied in seinem Urteil vom 29. Juni, dass das von Ströer ausgeübte Vorpachtrecht an 85 von insgesamt 140 Mega-Light Standorten in Hamburg nicht geltendem Recht entspreche. Nach diesem Urteil müssen nun alle von Ströer betriebenen Werbeflächen beseitigt und an JCDecaux übergeben werden.

Laut Ströer will man den Eingang der Urteilsbegründung abwarten und dann „alle rechtlichen Maßnahmen zur Sicherung“ der eigenen Rechte einleiten. Unabhängig von weiteren Urteilen sieht Ströer keinen Einfluss auf zurückliegende oder zukünftige Ausschreibungen in Deutschland.

Hier können Sie die offizielle Pressemeldung von Ströer lesen.

Veröffentlicht in News