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Vertrauliche Geburt

Familienministerium informiert über TV-Wartezimmer

Mit einem 30-Sekünder, der im Netzwerk von TV-Wartezimmer läuft, informiert das Familienministerium über Möglichkeiten der vertraulichen Geburt, mit der man Schwangeren in Notlagen einen Ausweg bieten möchte.
TV-Wartezimmer zeigt den Spot des Ministeriums zur Vertraulichen Geburt (Foto: TV-Wartezimmer)
TV-Wartezimmer zeigt den Spot des Ministeriums zur Vertraulichen Geburt (Foto: TV-Wartezimmer)

Zum 1. Mai 2014 ist das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ in Kraft getreten. Damit erhalten Schwangere die Möglichkeit, ihr Kind auf Wunsch vertraulich und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Während der Schwangerschaft und danach werden sie von Schwangerschaftsberatungsstellen beraten, betreut und begleitet. Damit soll verhindert werden, dass Schwangere, die sich in einer verzweifelten Lage sehen, ihr Kind heimlich gebären oder möglicherweise sogar aussetzen oder töten.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert darüber auch in einem 30-Sekunden-Spot, der seit Mitte Mai bei TV-Wartezimmer in allen gynäkologischen Praxen ausgestrahlt wird. TV-Wartezimmer – Anbieter professioneller Patienteninformation in der medizinischen Wartezone – zeigt neben einem informativen und unterhaltenden Rahmenprogramm vor allem patientengerechte Informationsfilme zu Prävention und Therapieangeboten der Praxis.

Zudem hat das BMFSFJ ein Hilfetelefon eingerichtet: Seit Anfang Mai können sich Schwangere rund um die Uhr an die Nummer 0800 40 40 020 wenden. Dort erhalten sie eine kostenlose und qualifizierte Erstberatung und werden auch an Beratungsstellen vor Ort weitergeleitet. Die Beratung ist anonym, barrierefrei und wird mehrsprachig angeboten.