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Displayindustrie

Warum Sharp IGZO als Marke nur eingeschränkt nutzen darf

In Japan ist nun ein Rechtsstreit zuende gegangen, bei dem Sharp den Kürzeren gezogen hat. Dabei ging es um die markenrechtliche Bewertung der Backplane-Technologie IGZO - also nicht um patentrechtliche Fragen. Allerdings wird Sharp definitiv in Japan, und sicherlich auch weltweit, IGZO ab jetzt nur noch in einer bestimmten Schreibweise als eigene Marke bewerben.
Sharp IGZO-Display PN-K321H (Fotos: Sharp)
Sharp IGZO-Display PN-K321H (Fotos: Sharp)

Zuvor hatten sich Sharp und die Japan Science and Technology Agency (JST) vor Gericht gestritten, Sharp hat erstinstanzlich verloren – und wird auf weitere Rechtsmittel verzichten. Zwar hat die Entscheidung des Intellectual Property High Court of Japan zunächst einmal nur Bedeutung für den japanischen Markt. Allerdings dürfte der Konzern auch auf anderen Märkten Rücksicht auf den Richterspruch nehmen, um weiteren markenrechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Wege zu gehen, die unnötig und teuer werden könnten.

Wie der Konzern versichert, hat die von Sharp nun akzeptierte Entscheidung der Kammer keine Auswirkungen auf die Geschäfte des Unternehmens. Allerdings dürfte das Unternehmen nun sehr genau prüfen, auf welchen Dokumenten, Werbematerialien und Websites man IGZO wie schreibt und ob man das Kürzel als eigene Marke aufführt.

Worum geht es? – IGZO ist zunächst einmal wie viele andere Begriffe aus der Display- und Tech-Welt eine Abkürzung, hier für ein Halbleitermaterial, das als Backplane für Displays verwendet wird. Die vier Buchstaben stehen sowohl im Englischen, wie auch im Deutschen für Indium gallium zinc oxide beziehungsweise Indium-Gallium-Zinc-Oxid. Die englische Schreibweise der Verbindung zeigt schon das Problem auf, das nun rechtsgültig geklärt wurde – und mit dem auch der vor Gericht unterlegene Konzern Sharp wird leben können.

Denn IGZO ist in diesem Sinne nichts weiter als eine allgemeingültige Beschreibung – so wie CO2 eben nichts anderes bedeutet als Kohlendioxid. Aus gutem Grund kann man sich auch die Begriffe „Wasser“ oder „H2O“ nicht allgemein schützen lassen. Was aber geht – und beispielsweise Contrast A/S aus Dänemark getan hat – ist sich „H2O“ in einer bestimmten Farb-Kombination und Schrifttype als Marke (in diesem Falle für H2O Sportswear) schützen zu lassen, um gegen Produktpiraterie gewappnet zu sein.

Sharp ist diesen Weg zwar auch gegangen – hatte aber neben der Wort-Bildmarke für IGZO auch versucht, sich den puren Begriff zu sichern. Die JST klagte dagegen – und bekam von einer Kammer des Intellectual Property High Court of Japan, also dem Obergericht für Geistiges Eigentum Ende Februar 2015 Recht. Sharp verzichtet auf weitere Rechtsmittel, wie der Konzern jetzt in einem Investor Relations-Dokument mitteilte.

Eine gewisse Pikanterie an dem Rechtsstreit ist die, dass die unabhängige – aber an das japanische Ministerium für Erziehung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie angedockte – JST die seit 1985 von einer Forschungsgruppe um den japanischen Professor Hideo Hosono am Tokyo Institute of Technology (Tokyo Tech) gemachten Forschungen zu IGZO-TFTs lizenziert – unter anderem an Sharp. So hatte nach Samsung im Jahr 2011 auch Sharp im Jahr 2012 Patent-Lizenzen zur Nutzung von IGZO durch die JST erhalten. IGZO bietet technisch den Vorteil, dass die besonders dünnschichtigen Transistoren, die in jedem Pixel integriert sind, die Transparenz der Pixel massiv erhöhen. Motto: Große Lichtstärke, weniger Backlighting (Energie, Kosten).

Was man dem Rechtsstreit übrigens auch (positiv) entnehmen kann: IGZO entwickelt sich in Consumer-Bereichen sowie im Professional Segment zu einer Technologie, die langsam Fahrt aufnimmt. IGZO lässt sich mit TFT kombinieren oder mit IPS – und ist momentan eine der fortschrittlichsten verfügbaren Backplane-Technologien. So ist Sharp mit IGZO-Displays einer der gesetzten Supplier von Apple zumindest bei einigen der Retina-Displays in iPads. Zudem setzen weitere Player im B2C-Markt auf IGZO-Displays, etwa als Monitore in hochwertigen Business-Laptops oder auch im High End Gaming Laptop-Segment.

Sharp hat zudem mit den 32″ Ultra HD-Display PN-K321H selbst ein Top-Gerät für Kreation im Portfolio, das auf dem Markt bisher in dieser Form von der Konkurrenz nicht angeboten wird. Das mit einem Luminanzwert von 350 cd/m² und Kontrastverhältnis von 800:1 ist mit diversen Schikanen ausgestattet (DP 1.2, MST) – und bisher das einzige UHD-Modell in seiner Klasse auf IGZO-Basis.

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