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DooH Schweiz

Wahlkampf mit Hakenkreuz - Diskussion über Kampagne

In dieser Woche sorgte eine umstrittene DooH Kampagne auf den eBoards der SBB für Diskussionen. Hintergrund ist die Ende Februar stattfindende Abstimmung über die sogenannte Durchsetzungsinitiative (DSI).
Auch auf dem eBoard am Bahnhof Geneve Cornavin war das Sujet zu sehen (Foto: APG|SGA Rail)
Auch auf dem eBoard am Bahnhof Geneve Cornavin war das Sujet zu sehen (Foto: APG|SGA Rail)

In der Schweiz ist mal wieder Wahlkampf: Die Eidgenossen sind am 28. Februar 2016 aufgerufen, sich an der Volksabstimmung über die Durchsetzungsinitiative (DSI) zu beteiligen. Im Prinzip geht es um das Pro oder Contra einer Verschärfung im Ausländerrecht.

Wer die vorherige Ausschaffungsinitiative verfolgt hat, ahnt, dass auch beim bald anstehenden Plebiszit wieder mit harten Bandagen gekämpft wird – von beiden Lagern.

Am Montag dann erschien am Hauptbahnhof Zürich erstmals ein abgewandeltes Schweizerkreuz mit ausgefransten Seitenbalken als Sujet auf den großen LED Boards. Es wirbt für ein „Nein“ bei der Initiative, wurde aber nicht vom NGO-Komitee der Gegner geschaltet, sondern von einem bislang in der Öffentlichkeit anonym bleibenden Werbungtreibenden.

Neben dem Symbol wird mit dem Slogan „Nein zur Zwei-Klassen-Justiz“ und dem Vergleich „1922: Deutschland, 1948: Südafrika, 2016: Schweiz“ sowie einem „Nein. Durchsetzungsinitiative“ eingeblendet. Die Vorlage dieser Anzeige ist bekannt: der britisch-schweizerische Werber Parvez Sheik Fareed hatte das Sujet entworfen und es Anfang Februar via Facebook zur freien Verwendung geteilt.

Das Motiv erreicht zumindest eines: Aufmerksamkeit. Relativ schnell hatte die SBB am Dienstag die weitere Ausstrahlung unterbinden lassen, mit der Begründung, die Gefühle diverser Pendler seien verletzt worden.

Ähnlich wie bei der Wahlwerbung in deutschen TV Programmen sind die SBB verpflichtet Wahlwerbung auszustrahlen – ein höchstrichterliches Urteil hatte das 2012 festgelegt. Mit dem Hinweis auf die verletzten Gefühle konnte die SBB das Motiv entfernen lassen – wenn auch Schweizer Juristen bereits von einer Zensur sprechen.

Im Unterschied zu Deutschland ist die Verwendung der Swastika alleine noch nicht strafrechtlich relevant – erst wenn ein positiver Bezug zum Nationalsozialismus erkennbar ist.

Auch am Bahnhof von Genf war das Motiv auf einem eBoard zu sehen gewesen. Wie in Zürich ließen die SBB das Motiv entfernen. Dies besorgte die APG|SGA, die das Motiv auch angenommen hatten – und der SBB, wie in solchen Fällen üblich, vorab auch zur Sichtprüfung vorgelegt hatten. Zunächst hatte es also von Seiten der SBB keine Beanstandung gegeben. Auch die APG hatte das Sujet vorab gesichtet.

Wer der Kunde ist, der gebucht hat, wird weder von den SBB noch der APG kommuniziert. Es könnte sich auch um eine Privatperson oder eine Gruppe von Personen handeln, so Schweizer Beobachter. Via Facebook hatte der Gestalter des Motivs, Sheik Fareed, Geld für eine Plakatkampgne gesammelt, wie er in einem Interview mit dem Schweizer Branchenmedium persönlich sagte.

Während derzeit in der Schweiz darüber diskutiert wird, ob das Motiv dem Anliegen der DSI Gegner mehr nutzt oder schadet, lässt sich aus der Ferne feststellen: DooH wirkt. Schnell und stark.