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Außenwerbemarkt Schweiz

Streitfall Lausanne – Iustitia hat entschieden

Das Schweizer Bundesgericht hat nun in der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Media Ownern APG|SGA und Clear Channel Schweiz entschieden, bei der es um Werberechte in Lausanne ging.
Blick auf die Kathedrale von Lausanne (Foto: APG|SGA)
Blick auf die Kathedrale von Lausanne (Foto: APG|SGA)

Wie im April vorigen Jahres an dieser Stelle berichtet, hatten sich die beiden Schweizer Außenwerbeunternehmen Clear Channel Schweiz und APG|SGA über den Ausgang einer Ausschreibung mehrfach rechtlich auseinandergesetzt. Schlussendlich sah man sich vor dem Bundesgericht wieder.

Grund war der im Jahr 2015 erfolgte Rekurs des Mitbewerbers Clear Channel, der mit dem Ergebnis der Ausschreibung nicht zufrieden war. Es ging um die Werberechte an insgesamt 1.980 analogen und digitalen Werbeträgern, über die man sich zunächst vor einem kantonalen Gericht und später beim Bundesgericht auseinandersetzte. Dabei ging es unter anderem darum, ob Lausanne durch den Zuschlag an den langjährigen Vertragspartner APG|SGA den Konkurrenten benachteiligt haben könnte.

Die involvierten Parteien wurden nun am 15. März 2017 darüber informiert, dass das Bundesgericht die Entscheidung der Stadt Lausanne über Vergabe der Plakatkonzession an die APG|SGA bestätigt. In seiner Urteilsbegründung gab das Bundesgericht der Stadt Lausanne in allen wesentlichen Punkten Recht. Dadurch erhält die APG|SGA das exklusive Recht, in der Stadt Lausanne für die kommenden fünf Jahre insgesamt 1.980 Plakatflächen zu vermarkten. Davon bilden die mehr als 400 CLPs das Premium-Angebot.

Zudem plant die APG|SGA nach Unternehmensangaben „in neues digitales Trägermaterial zu investieren und ein digitales Werbeträger-Netz an Premium-Lagen zu realisieren“, wie es einer Pressemitteilung des zu JCDecaux gehörenden Unternehmens heißt. Sprich: In Lausanne möchte die APG bald auch DooH Screens installieren, möglicherweise auch interaktive DooH Screens mit Multitouch. Wie viele dies sein könnten, ließ der Media Owner offen.

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