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Ströer darf UAM Media Group übernehmen

Das Bundeskartellamt in Bonn sagt "ja": Ströer kann nun wie geplant die UAM Media Group übernehmen, die analoge sowie digitale Werbeträger vermarktet.
Stele von UAM Digital.jpg (Foto: UAM Digital)
Stele von UAM Digital.jpg (Foto: UAM Digital)

Auch wer kein Experte in Digital Signage oder Digital-out-of-Home ist, wird schon Werbemittel von UAM bemerkt haben: die Edgar-Postkarten, die in vielen Kneipen und Lokalen zu haben sind. Nach Fusionen und Aufbau neuer Geschäftseinheiten hat sich die heutige UAM Media Group gebildet.

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Ströer-Gruppe freigegeben, die Mehrheit an der UAM Media Group GmbH, Hamburg, zu übernehmen, wie die Bonner Kartellbehörde am gestrigen Montag mitteilte.

Die UAM Media Group GmbH ist 2007 aus der Fusion der Boomerang Medien GmbH und Edgar Medien AG hervorgegangen und damit zum Marktführer im Bereich Ambient Medien in Deutschland aufgestiegen. Mit 59 standardisierten Medienkanälen in 20 Lebensumfeldern ist sie nach eigenen Angaben der größte Anbieter von Medien an Universitäten, Hochschulen, Mensen, Studentenwerken und Schulen in Deutschland. Hauptsitz der Firma ist Hamburg, mit Niederlassungen in München und Mönchengladbach, mit derzeit insgesamt 110 Mitarbeitern.

Weitere Gesellschaften der Gruppe sind:

  • UAM Experience – Guerilla, Stunt Ambient, Sonderumsetzungen, Produkt Sampling Promotion)
  • Ambient TV – Digital Signage, etwa Campus TV, McDonald’s TV, Burger King TV
  • UAM Digital – Digitale Werbedisplays in Kinos
  • Outsite Media GmbH – Riesenposter
  • grapevine marketing gmbh – externes Employer Branding

„Das Marktsegment Digital-out-of-Home wird immer bedeutsamer und steht zunehmend im Fokus der Werbetreibenden. Wir haben das Vorhaben genau geprüft, im Ergebnis aber freigegeben, da die Übernahme von UAM nicht zu einer wesentlichen Verstärkung der Marktposition von Ströer führt“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamt.

Zur weiteren Begründung äußerte sich das Kartellamt so: Sowohl die digitalen Werbeträger als auch die Riesenposter von UAM sind nach den Feststellungen des Amtes Teil eines bundesweiten Außenwerbemarktes, so dass Ströer und UAM im direkten Wettbewerb miteinander stehen. Allerdings sind die Standorte der von UAM vermarkteten Bildschirme im Regelfall sehr zielgruppenspezifisch. Die analogen und digitalen Werbeträger der Zusammenschlussbeteiligten ergänzen sich, sind aber im Allgemeinen aus Sicht der Kunden nicht unmittelbar miteinander austauschbar. Deshalb wird die relevante Marktposition von Ströer im Bereich der Außenwerbung durch die Übernahme von UAM nicht wesentlich verstärkt.

Weiter heißt es: Zudem haben die Verträge von UAM mit den Anbietern der Werbestandorte eine relativ kurze Laufzeit, so dass die Marktposition, die UAM bislang einnahm, durch andere Wettbewerber angreifbar bleibt. Die gleichen Erwägungen gelten auch für Riesenposterflächen, die häufig nur für eine kurze Zeit, insbesondere auf Baustellen, angebracht sind und zudem aufgrund ihrer Besonderheiten in keinem engen Wettbewerbsverhältnis zu den übrigen Produkten von Ströer stehen. Berücksichtigt man zudem die Vielzahl weiterer Wettbewerber und Ausweichalternativen in den Marktsegmenten digitale Bildschirme und Riesenposter, war das Zusammenschlussvorhaben freizugeben.

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