Anzeige
Displayindustrie

Sektoruntersuchung Smart-TVs – Kartellamt fragt Hersteller an

Schon bald werden sich alle Hersteller von Smart-TVs Post vom Bundeskartellamt bekommen. Grund: Die Behörde führt eine Sektoruntersuchung durch. Man habe mit Bedacht ein vernetztes Alltagsprodukt gewählt, das auch von Menschen ohne Technikaffinität genutzt wird.
Smart-TVs –Vertragsbedingungen und technische Details will das Kartellamt untersuchen (Foto: Pixabay / Free-Photos)
Smart-TVs –Vertragsbedingungen und technische Details will das Kartellamt untersuchen (Foto: Pixabay / Free-Photos)

Künftig werden neben den Anbietern von Smart-TVs auch weitere Firmen vom Bundeskartellamt kontaktiert, die vernetzte Alltagsgegenstände im privaten Lebensbereich anbieten, machten die Kartellwächter jetzt in einer Pressemitteilung deutlich – damit werden sicherlich auch Amazon und Apple in naher Zukunft kontaktiert werden.

Vorerst ist das Bundeskartellamt aber mit seiner Sektoruntersuchung im Bereich TVs unterwegs, um möglichen Verbraucherschutzverstößen auf die Spur zu kommen. In dieser solle „nun der Umgang der Hersteller von sogenannten ‚Smart-TVs‘ mit den Nutzerdaten näher beleuchtet werden. Dabei wird das Bundeskartellamt insbesondere die von den Herstellern verwendeten vertraglichen Bestimmungen unter die Lupe nehmen“, heißt es vonseiten der Behörde.

Es bestünden – so die Bonner Behörde weiter – „Anhaltspunkte dafür, dass Smart-TVs auch personenbezogene Daten übertragen, ohne dass der Verbraucher hierüber im Einzelfall angemessen und umfassend aufgeklärt oder ihm eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt würde.“ Die Sektoruntersuchung solle nun vor allem klären, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten von den Anbietern solcher Geräte erhoben, weitergegeben und kommerziell verwertet werden und inwieweit die Betroffenen hierüber ordnungsgemäß informiert würden.

Anfang 2018 sollen in einem ersten Schritt Fragebögen an alle wichtigen Fernsehhersteller versendet werden, heißt es. Was genau ein wichtiger Hersteller sein soll, verrät das Bundeskartellamt nicht. Geht es dabei ausschließlich um Marktanteile, oder werden auch andere Kriterien angewendet? – Das führt die Behörde nicht näher aus.

Mithilfe der Befragung sollten „mögliche Schwachstellen bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutz und Datensicherheit offengelegt werden.“ Die gesammelten Erfahrungen würden dem Bundeskartellamt zudem bei der künftigen Identifizierung von Verbraucherschutzproblemen im Internet of Things helfen, so die Behörde weiter.

Anzeige