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Signage Sunday

"Verunstaltung?" – München ist unsicheres Pflaster für Werbung

Signage Sunday heute: Wann können Retailer oder Media Owner Digitale Bewegtbild-Werbung im öffentlichen Raum einsetzen? – In Bayerns Hauptstadt derzeit wieder eine heiß diskutierte Frage, wie ein aktueller Fall zeigt.
Herunterhängende Kabel signalisieren – die Video Wall ist abgeschaltet (Foto: invidis)
Herunterhängende Kabel signalisieren – die Video Wall ist abgeschaltet (Foto: invidis)

Signage Sunday berichtet über die kleinen und großen Ereignisse der Digital Signage-Woche. Mit dem Feature blicken wir auch über den Tellerrand hinaus und beleuchten Trends und Drivers jenseits von 16:9-Signage. Signage Sunday heute.

In Münchens Alt- und Innenstadt befinden sich Top-Lagen für Einzelhändler und andere Branchen: Zahlreiche Menschen frequentieren etwa die Neuhauser Straße, an der sich Boutiquen und große Ketten niedergelassen haben: von einem der sicherlich umsatzstärkste Saturn-Märkte Deutschlands, entlang verschiedener Telekom-Shops, vorbei an Filialen von Zara, Benetton, Douglas oder H&M, bis hin zur Deutschen Bank am Marienplatz.

Ebenfalls in Nähe: Das Stammhaus der Münchner Bank, das im Innern sowie mit von außen sichtbaren digitalen Medien auf sich aufmerksam macht. Im letzteren Fall nach außen mit (digital-)kunstvollen, nicht explizit werblichen Inhalten – und einen Kirschkern-Spuck entfernt von der Stelle, die gerade Schlagzeilen macht. Stadt und Verwaltung streiten sich mit einem Einzelhändler. Grund sind Denkmalschutz- und weitere Vorschriften.

Mode- und Sportartikel-Händler Snipes betreibt eine mehrgeschossige Filiale. Im ersten Stockwerk hatte Retailer Snipes eine LED Wall installiert. Problem: Direkt gegenüber befindet sich die Alte Augustiner-Klosterkirche, die als Jagdmuseum in Betrieb ist. Weiter schräg gegenüber befindet sich in der Sichtachse die Kirche St. Michael (oder was man aufgrund der Bebauung aus dieser Perspektive davon erkennen kann).

Aus Denkmalschutzgründen sah die Stadt hier unter anderem eine „Verunstaltung“laut Bayerischer Bauordnung. Beide Parteien zogen vor Gericht. Ein Rechtsstreit, der laut Süddeutscher Zeitung nun schon mehrere Jahre andauert. Im Sommer 2017 hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Video Wall abgeschaltet werden müsse. Snipes hat dies nun zumindest vorerst getan – theoretisch wäre es möglich, noch bis zur letzten Instanz durchzufechten, ob es nicht doch eineLösung für den Händler gäbe.

Da sich ebenfalls direkt gegenüber vom Jagdmuseum die Bankfiliale befindet, die – das sind zwei wesentliche Unterschiede: eine große, aber weit von der Fußgängerzone Projektionsfläche im Innern betreibt und LED Elemente in der Fassade integriert hat – gilt quasi an ein und derselben Stelle eine verschiedenartige Rechtsauslegung der Behörden.

Berücksichtigt man dann zudem, dass beispielsweise Hollister eine extrem große und nach außen gerichtete Video Wall – es dürfte nach wie vor die größte ihrer Art in der Landeshauptstadt sein – betriebt, lohnt ein Blick in die Parallelstraßen. Die Argumente, warum Hollister bislang keine Probleme bekommen hat, sind einerseits das Fehlen denkmalgeschützter Gebäude in der Innenstadt (die Rückseiten von Kaufhof, C&A und Co. versperren sowieso den Blick auf die Kirchen und auch das Alte Rathaus). Zudem scheint die Verwaltung die in allen Filialen weltweit gezeigten Videos mit den Meereswellen-Motiven als nicht-werbliches Bewegtbild zu klassifizieren.

Viele der oben genannten Händler haben oder hatten regulär Digital Signage Screens im Einsatz, die werbliche Inhalte zeigen, die nach außen gerichtet sind. Bislang sind hier keine Rechtsstreitigkeiten bekannt. Aber: Die Lokalbaukommission (LBK), die hier entscheidet, und die Altstadtleitlinie anwendet, entscheidet nach Ermessen, berichtete die Abendzeitung. Bedeutet im Klartext: Nötigenfalls muss ein Händler auch im Nachhinein mit Rechtsstreit rechnen.

Nicht nur Snipes musste bestehende Digital Signage Installationen stilllegen und zurückbauen. Auch die Galeria Kaufhof Filiale am Marienplatz vis-a-vis vom Rathaus durfte zwei Videowalls im Schaufenster nicht weiter betreiben. Die über 20 Displays verschwanden Ende 2017 hinter einem Tuch und wurden in den vergangenen Wochen komplett abgebaut,

Es kommt offenbar auf die kleinsten Details an, die dafür sorgen, dass in deutschen Innenstädten nach außen gerichtete Screens durch den Handel betrieben werden können:

  • Welches nach außen gerichtete Bewegtbild-Element ist wie weit entfernt oder sichtbar?
  • Wie groß ist die Installation?
  • Welche Inhalte werden gezeigt?
Hier noch zu sehen –Inhalte auf der LED Wall im ersten Obergeschoss (Foto: invidis)
Hier noch zu sehen –Inhalte auf der LED Wall im ersten Obergeschoss (Foto: invidis)
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