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Geldbuße für LCD-Hersteller wegen Preisabsprache

Die Europäische Kommission hat gegen sechs Hersteller von LCD-Bildschirmen eine Geldbuße von  649 Millionen Euro verhängt. Diese hatten sich an einem Kartell beteiligt, das europäischen Käufern von Flachbildfernsehern, Computern und anderen Produkten mit LCD-Hauptkomponente geschadet hat. Bei den sechs Unternehmen handelt es sich unter anderem um die koreanischen Unternehmen Samsung Electronics und LG Display.

Samsung Electronics allerdings kam glimpflich davon: Nach der Kronzeugenregelung der Kommission wurde dem Unternehmen die Geldbuße vollständig erlassen, da es als erstes Informationen über das Kartell vorgelegt hatte.

„Ausländischen Unternehmen ebenso wie europäischen Firmen muss klar sein, dass sie sich an die Regeln des Fair Play zu halten haben, wenn sie in Europa Geschäfte machen wollen. In diesem Fall wussten die Unternehmen genau, dass sie gegen die Wettbewerbsregeln verstießen und versuchten, ihr rechtswidriges Verhalten zu verschleiern. Verständnis gibt es nur für diejenigen, die ein Kartell anzeigen und uns bei der Beweisführung unterstützen“, sagte EU-Wettbewerbskommissar und Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia.

Die sechs Unternehmen hatten sich zwischen Oktober 2001 und Februar 2006 an einem Kartell beteiligt. Vier Jahre lang stimmten sie ihre Preise (unter anderem Preismargen und Mindestpreise) ab und tauschten Informationen über die Produktionsplanung, ihre künftige Kapazitätsauslastung, Preisgestaltung und andere Geschäftsbedingungen untereinander aus. Die Kartellmitglieder trafen sich monatlich. Insgesamt fanden 60 solcher von den Beteiligten „Crystal-Meetings“ genannten Treffen, zumeist in Hotels in Taiwan, statt.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die Unternehmen sich durchaus der Tatsache bewusst waren, dass sie gegen das Wettbewerbsrecht verstießen und deshalb versuchten, Ort und Ergebnisse ihrer Treffen geheim zu halten. Alle Beteiligten wurden in einer internen Mitteilung dazu aufgerufen, auf Sicherheit und Vertraulichkeit zu achten und die schriftliche Kommunikation untereinander möglichst zu beschränken.

Die Kommission hatte den Unternehmen im Mai 2009 offiziell ihre Beschwerdepunkte mitgeteilt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme und Anhörung gegeben. Daraufhin wurde die Dauer des Kartellverstoßes um vier Monate verkürzt. Bei der Festsetzung der Geldbußen legte die Kommission die Absatzzahlen der beteiligten Unternehmen für die betreffenden Produkte im europäischen Wirtschaftsraum, die besondere Schwere des Verstoßes und seine Dauer zugrunde.

Samsung Electronics wurde die Geldbuße im Rahmen der Kronzeugenregelung der Kommission von 2002 vollständig erlassen, da das Unternehmen die Kommission über das Kartell informierte und wertvolle Beweise zur Verfügung stellte. Die Geldbuße für LG Display wurde um die Hälfte reduziert und teilweise erlassen, da es als erstes Kartellmitglied Beweise dafür vorgelegt hatte, dass das Kartell auch nach 2005 noch bestand.

Betroffene Personen oder Unternehmen können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadenersatz klagen.

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Veröffentlicht in News