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Displayhersteller

Loewe AG und Loewe Opta beantragen Gläubigerschutz

Vor kurzem erst hatte der kriselnde Hersteller seine neue Display-Serie Loewe Art gelauncht. Jetzt mussten die Loewe AG und ihre Tochter Loewe Opta GmbH Gläubigerschutz beantragen. So soll die Sanierung in Eigenverantwortung gestemmt werden
Loewe Art: kürzlich eingeführte Full HD LED-Backli-Serie in 32, 40, 50 sowie 60 Zoll (Foto: Loewe)
Loewe Art: kürzlich eingeführte Full HD LED-Backli-Serie in 32, 40, 50 sowie 60 Zoll (Foto: Loewe)

Die Loewe AG und ihre Tochtergesellschaft Loewe Opta GmbH restrukturieren sich über ein sogenanntes Schutzschirmverfahren. Vorstand und Geschäftsführung haben am heutigen Dienstag beim zuständigen Amtsgericht Coburg einen entsprechenden Antrag auf Gläubigerschutz gestellt. Das teilte die börsennotierte Loewe AG jetzt in einer Pflichtmitteilung mit. „Wie die gesamte Branche belastet die aktuelle Marktschwäche bei TV-Geräten auch unser Geschäft schwer“, wird Vorstandsvorsitzender Matthias Harsch zitiert. „Wir haben uns deshalb entschlossen, die weitere Sanierung von Loewe im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens konsequent voranzutreiben.“

Alle anderen in- und ausländischen Tochtergesellschaften arbeiten weiter wie bisher und nehmen nicht am Verfahren teil. Der Gesetzgeber hat das Schutzschirmverfahren im vergangenen Jahr eingeführt. Dabei handelt es sich um ein klar strukturiertes Verfahren, mit dem sich Unternehmen binnen weniger Monate grundlegend restrukturieren und sanieren können. Die Loewe AG und die Loewe Opta GmbH sind nicht zahlungsunfähig, so dass damit die wichtigsten Voraussetzungen für ein Schutzschirmverfahren, so wie es die Gesetzgebung vorsieht, gegeben sind. Loewe wird– nach Genehmigung des Verfahrens – weiter vom bestehenden Vorstand geführt und kann zur Sanierung des Unternehmens die umfangreichen Möglichkeiten des Schutzschirmverfahrens nutzen. Der Geschäftsbetrieb am Standort Kronach wird uneingeschränkt fortgeführt. Die rund 800 Arbeitnehmer der Unternehmen würden unmittelbar über den Stand der Dinge und die geplanten Maßnahmen informiert, heißt es weiter.

Vorstand: „Sind weiterhin handlungsfähig“

Die unternehmerische Verantwortung bleibt dabei weiterhin in den Händen des Unternehmens selbst (“Eigenverwaltung”). Auch für die Aktionäre hat ein Schutzschirmverfahren entscheidende Vorteile, weil bei erfolgreicher Umsetzung ihre Anteile einen Wert behalten. „Es ist nach wie vor unser Ziel, Loewe gemeinsam mit strategischen Partnern und Investoren neu auszurichten“, so Matthias Harsch weiter.

Wie geht es weiter? – „Loewe bleibt auch unter dem Schutzschirm uneingeschränkt handlungsfähig“, unterstreicht Rolf Rickmeyer, Restrukturierungs- und Finanzvorstand der Loewe AG. „Und da wir weiterhin zahlungsfähig sind, können wir alle Kundenaufträge planmäßig erfüllen und auch unsere Lieferantenverbindlichkeiten begleichen, die während des Schutzschirmverfahrens entstehen.“ Matthias Harsch ergänzt: „Selbstverständlich erhalten unsere Fachhändler und Endkunden neben einem exzellenten Service auch weiterhin erstklassige Smart Home Entertainment Systeme in gewohnter Loewe Qualität.“

Kapitalerhöhung geplant

Ein Schritt der Restrukturierung wird eine Kapitalerhöhung unter Einbeziehung bestehender und neuer Investoren sein, teilt Loewe weiter mit. Damit solle die Kapitalausstattung des Unternehmens wieder gestärkt werden. Zudem soll die Marke in Verbindung mit einer neuen Preisstrategie zügig repositioniert werden. Neben traditionellen Markenwerten von Loewe – Performance, Design und Individualität – will man sich verstärkt im Segment „Smart Entertainment“ mit den Schwerpunkten Bediener-Interface, TV-Apps, Connectivity und Software-Services engagieren.

Die wesentlichen Anteilseigner sind die Sharp Corporation, Japan mit 28,83%, die Loewe Beteiligungs GmbH, Frankfurt/Main, mit 13,95% sowie der französische Storage- und Netzwerkspezialist LaCie S.A., Paris, mit 11,17%. Der Streubesitz beträgt 46,05% am Kapital der Loewe AG von 13.009.229 Aktien.

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