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Wettbewerbsrecht

Super-ungeil - EDEKA darf Kaiser's nicht übernehmen

Nachdem das Bundeskartellamt bereits vor einigen Wochen signalisiert hatte, dass die geplante Übernahme von 450 Kaiser's Tengelmann-Filialen durch EDEKA nicht wie geplant durchgeführt werden darf, untersagt die Behörde die Fusion nach weiteren Verhandlungen nun ganz.
Sugergeil-Kampagne von EDEKA aus dem Jahr 2014 (Screenshot: invidis)
Sugergeil-Kampagne von EDEKA aus dem Jahr 2014 (Screenshot: invidis)

Bei EDEKA wird man das kategorische Nein des Kartellamts alles andere als supergeil finden – auch wenn der durch die von Jung von Matt stammende Eigenmarkenkampagne berühmt gewordene EDEKA-Testimonial Friedrich Liechtenstein in jeder Situation supercool bleibt.

Obwohl die Wettbewerbshüter No! sagen: Es muss nun auch nicht super-Schluss sein, wenn es um die geplante Übernahme geht. Denn noch gibt es eine Chance für die beiden am geplanten Deal beteiligten Handelsketten. Allerdings müssten sie jetzt den Rechtsweg beschreiten, um eine wie auch immer geartete Übernahme umsetzen zu können.

Mitte Februar hatte das Bundeskartellamt eine sogenannte Abmahnung in dem Fall erlassen, die den Beteiligten die Gelegenheit geben sollte, den Plan in anderer Form möglichrweise doch noch umsetzen zu können. Offenbar haben sich Kartellwächter und die beiden Retailketten nicht einigen können.

Ursprünglich wollte die EDEKA insgesamt 450 Filialen von Kaiser’s Tengelmann übernehmen. Das Bundeskartellamt prüfte zunächst, wie es um den Lebensmitteleinzelhandel hierzulande bestellt ist. Aufgrund der aus Sicht der Aufsichtsbehörde zu großen Marktkonzentration auf einzelne LEH-Ketten wollte man dem ursprünglichen Plan nicht zustimmen. Regional bereiteten dem Amt die Konzentration im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen Kopfzerbrechen.

Dabei ging es nicht ausschließlich darum, dass Verbrauchern Nachteile entstehen könnten – auch Werbungtreibende und Hersteller sah die Aufsicht potenziell bedroht. „Den Herstellern von Markenartikeln würde nach einer Fusion ein bedeutsamer unabhängiger Abnehmer nicht mehr zur Verfügung stehen. Die bei der Beschaffung insbesondere von Markenartikeln ohnehin schon große Verhandlungsmacht der Spitzengruppe bestehend aus EDEKA, REWE und der Schwarz-Gruppe mit Kaufland und Lidl gegenüber ihren Wettbewerbern wäre weiter gestiegen“, ist das Kartellamt überzeugt.

In der Abmahnung vom Februar hatte das Bundeskartellamt gegenüber EDEKA und Tengelmann allerdings deutlich gemacht, dass von den 450 Standorten von Kaiser’s Tengelmann rund 100 Standorte nicht von einer Untersagung erfasst wären und daher von EDEKA hätten übernommen werden können. Im Nachgang ging die Behörde aus ihrer Sicht noch weitere Zugeständnisse ein. „Aufgrund der darauf folgenden Stellungnahme von EDEKA und Tengelmann im Rahmen des rechtlichen Gehörs hat das Bundeskartellamt zugunsten der Unternehmen unter anderem zusätzlich Biomarkt-Filialen in seine Marktbetrachtung einbezogen. Damit wäre eine Übernahme von weiteren rund 70 Standorten und damit von insgesamt ca. einem Drittel der Kaiser´s-Standorte durch EDEKA möglich gewesen“, so das Bundeskartellamt.

EDEKA und Tengelmann hätten ihrerseits in zwei Schritten lediglich den Verzicht auf insgesamt gut 100 Standorte in Berlin und Bayern angeboten, so dass EDEKA insgesamt etwa 350 Standorte erworben hätte. Bei der Auswahl der Standorte hätten die Zusammenschlussbeteiligten vor allem die Veräußerung von solchen Standorten an Dritte angeboten, die den kritischen Marktanteilszuwachs von EDEKA kaum reduziert hätten oder die EDEKA ohne weiteres hätte übernehmen können, weil in den betroffenen lokalen Märkten überhaupt keine Gefahr für den Wettbewerb durch die Fusion bestand.

Die aktuelle Untersagung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.

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Veröffentlicht in News