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David und David vs. Goliath - was die DS und DooH Branche aus der Affäre Muddy Waters lernen kann

Die großen Media Owner in der Außenwerbung entwickeln sich zu Digital Companies. Mit dem Marktwachstum wachsen die Risiken, durch externe Einflüsse massiv behindert zu werden. Der aktuelle Fall Ströer zeigt, dass börsennotierte und nicht-börsennotierte Firmen innerhalb des Marktes dadurch schnell und unverschuldet in ein schlechtes Licht geraten können. Der Trost: Es gibt einfache und billige Möglichkeiten, sich zu wehren.
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Man nehme: Unkenntnis der besonderen Bestimmungen des Rechts einer deutschen KGaA, vollkommene Ignoranz gegenüber allgemein im Markt bekannten und begrüßten Trends, Um-Definition auch international geltender Governance Regeln oder Bilanzierungsrichtlinien und mische sie mit obskuren Andeutungen – etwa dem berühmten Mann mit dem hochgeschlagenen Mantelkragen im Hafen von Genua – und fertig ist sie, die Schlamm-Soße, um einen börsennotierten Konzern in Nöte zu bringen.

Soweit die Lage beim „Fall Ströer“ – der ja eigentlich ein „Fall Muddy Waters“ ist.

Was geht das deutsche Mittelständler, eingetragene Kaufleute oder GmbHs an? – Das Beispiel zeigt, dass allein die namentliche Nennung als Benchmark dann zum Problem werden kann, wenn dem Autor eines Dokuments der Ruf eines absolut harten Hundes vorauseilt, der auch schon mal Börsenwerte um 80% oder mehr zum vernichten kann.

Denn: Google vergisst nie – außer man versucht über den Weg, die eigene digitale Reputation wiederherzustellen, Löschungen zu erwirken. Auch dies ist nicht einfach – und soll es für Unternehmen auch nicht sein – aber keineswegs unmöglich.

Jeden Tag gilt es, diesen Spagat hinzubekommen: Offenheit auf der einen Seite; die Möglichkeit, Betrug oder Hoch-Jazzen von Kursen früh aufzudecken – und auf der anderen Seite die reale Option, sich nicht in Dokumenten finden zu lassen, die ganz nicht nur mit heißer, sondern böswilliger Nadel zusammengestrickt wurden. Dies dürfte zwar Zeit kosten, aber auch ohne große Kanzleien zu bewerkstelligen sein.

Stellen Sie sich vor: zwei oder drei kleine Unternehmen, vier Privatpersonen und vielleicht ein Konzern machen beim größten Suchmaschinenbetreiber geltend, dass hier ihre Reputation geschädigt wurde. Und selbst das nicht gerade für die reale Übereinstimmung seiner eigenen Richtlinien mit der Wirklichkeit bekannte Facebook dürfte sich zwei mal den eigentlichen Anlass genauer anschauen – wenn mehr als einer und mehr als nur ein kleiner oder ein großer Beteiligter (lies: Gemobbter) auf ihre Rechte hinweisen.

Nur mal so als Vision.

Zudem zeigt die Affäre Muddy Waters, dass die in allen Industrien inzwischen weit verbreitete, nennen wir sie beim Namen, Auf-Kackerei („wir sind weltweiter Marktführer in…“) ein juristischer Bumerang sein kann, der zum Ruin des eigenen Unternehmens führen kann.

Auch bei der Klitsche ohne Publizitätspflicht.

Bescheidenheit ist dann mehr als eine Zier, wenn nachprüfbares Understatement so wasserdicht ist, dass man im Zweifel auch als David gegen vermeintliche Goliaths angeht.

Am besten ist die Kombination n x David ∨ 1 x David + 1 Goliath vs. 1 Goliath.

By the way: Leistet sich Muddy Waters eigentlich mehr als einen Analysten, um Großkonzerne anzumachen?