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Serie Banking 2.0

Deutsche Sparkassen dürfen gemeinsame App launchen

Mehrere Sparkassen, darunter die Stadtsparkasse München, wollen die gemeinsame App Yomo einführen. Das Bundeskartellamt prüfte, ob dadurch der Retail Banking Markt wettbewerbsbeschränkend beeinflusst würde. Jetzt gab die Bonner Behörde ihren Segen.
Blick auf die geplante Yomo App der deutschen Sparkassen (Screenshot / Grafik: Stadtsparkasse München)
Blick auf die geplante Yomo App der deutschen Sparkassen (Screenshot / Grafik: Stadtsparkasse München)

Bundesweit haben sich zehn Sparkassen zusammengetan, um Yomo („Your Money“) auf den Markt zu bringen. Technisch wird die App von der dem Sparkassen-Bereich zuzurechnenden Star Finanz GmbH aus Hamburg entwickelt. Bayerns größte Sparkasse, die seit Sommer 2015 auf Multichannel setzende Stadtsparkasse München (SSKM), betreut das Projekt federführend von Seiten der Kreditinstitute.

Über die App können Kunden unter den teilnehmenden Sparkassen ein kontoführendes Institut auswählen. Da die einzelnen regionalen Sparkassen bei einem solchen bundesweit verfügbaren Angebot im Wettbewerb zueinander stehen, hatte sich das Bundeskartellamt mit dem Vorhaben befasst.

Die Behörde gab nun grünes Licht. „In der uns vorgelegten Ausgestaltung haben wir keine wettbewerblichen Bedenken gegen das Vorhaben. Die Zusammenarbeit der Sparkassen ermöglicht es insbesondere auch kleineren Instituten, ein eigenes App basiertes Girokonto anzubieten und junge Kunden anzusprechen. Dadurch dürfte der Wettbewerb auf dem Markt für Girokonten eher belebt werden“, so Kartellamts-Chef Andreas Mundt.

Das Angebot soll die grundlegenden Funktionen eines normalen Girokontos bieten, unter anderem soll der Kunde auch eine übliche Girocard zum Geldabheben und Bezahlen erhalten. In dieser Version soll das Konto kostenlos sein. Weitere Dienstleistungen wie Kreditkarte oder Dispo-Kredit sind zu individuellen Konditionen der einzelnen Spakas abrufbar.

Der gemeinsame Plan der Sparkassen, die Basisversion des App Kontos kostenlos anzubieten, hätte eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung darstellen können – deshalb prüften die Kartellwächter. Im Rahmen seines sogenannten Aufgreifermessens hat das Bundeskartellamt jetzt entschieden, kein Verfahren gegen die teilnehmenden Sparkassen einzuleiten.

Das gemeinsame Vorgehen der Sparkassen erscheine in diesem Fall gerechtfertigt, da so insbesondere auch kleinere Institute die Möglichkeit hätten, über die App Neukunden zu gewinnen. Darüber hinaus erscheine es im derzeitigen Marktumfeld unumgänglich, die Basisversion eines App Kontos kostenfrei anzubieten, sodass die Vereinbarung – wenn überhaupt – den Wettbewerb nur geringfügig beschränke, so die Bonner Behörde.