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Digitalisierung

Vergaberegeln für 5G in der Kritik

Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion bekanntgegeben. Kritiker befürchten ein langsamen Ausbau.
Funkmast, Symbolbild (Foto: Pixabay / O12)
Funkmast, Symbolbild (Foto: Pixabay / O12)

Am gestrigen MOntag hat die Bundesnetzagentur das Zulassungsverfahren zur 5G-Frequenzauktion eröffnet. Bis zum 25. Januar 2019 können Unternehmen schriftlich Anträge auf Zulassung zur Auktion stellen. Doch das Regelwerk – an dieser Stelle finden sich die Einzelheiten – stößt auf Kritik. Bis Ende 2024 sollen alle Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie Zugstrecken mit schnellem mobilen Internet versorgt werden.

Aber, es drohen weiße Flecken auf der Landkarte. So ist lokales Roaming keine Pflicht. Das bedeutet, dass es keine verpflichtende Kooperation zwischen den Telcos gibt, Kunden des jeweils anderen gegen Gebühr in ihre Netzen zu lassen. Ein weiteres Problem ist die geplante 98-prozentige Abdeckung. Diese orientiert sich an der Zahl der Haushalte, nicht der Fläche des Landes. Deshalb sind die bereits jetzt virulenten Funklöcher auch beim für IoT und Digitalisierung einschließlich Telemedizin und autonomem Fahren wichtigen Standard 5G fast schon vorprogrammiert.

Auch Vodafone und Deutsche Telekom sind mit dem Regelwerk nicht zufrieden. Vodafone hatte am Wochenende signalisiert, gegen die Regeln gegebenenfalls zu klagen. Die Telekom hält die Regeln für „kontraproduktiv für Investitionen“, wie sie dem Bund bereits mitteilte.

Stand jetzt steht zu befürchten, dass ein langsamer und nicht flächendecknder Ausbau und / oder eine Klagewelle das Innovationsprojekt verzögern. In einem langen Erklärstück stellt Netzpolitik.org die These auf, das Regelwerk stelle „die Weichen in die falsche Richtung“ oder gar „ins Abseits“.

Der Bitkom mahnt, dass Frequenzbänder unter 1 GHz und nicht wie vorerst geplant 3,6 Gigahertz, wichtig für einen schnellen Ausbau: „Jetzt wird Spektrum bei 3,6 Gigahertz versteigert, das ist allerdings wegen ungünstiger Ausbreitungsbedingungen für die Flächenversorgung gänzlich ungeeignet. Anstelle von 60.000 Funkmasten braucht man im 3,6er Band 800.000 Funkmasten um 98% der Haushalte mit 5G zu versorgen.“ Die Forderung des Branchenverbands lautet deshalb: „Jeder will 5G, aber niemand will einen Funkmast vor seiner Tür. In Frequenzbändern unter 1 Gigahertz bräuchte man nicht einmal jeden zehnten Funkmast. Die Politik sollte sich umgehend mit den Netzbetreibern auf eine konsistente Frequenzpolitik verständigen, anstatt scheibchenweise Spektrum zu versteigern.“

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