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Regulierung und Recht

Der Schweiz droht ein totales Außenwerbe-Verbot für Tabak

Starker Tobak: In der Schweiz droht jetzt ein totales Außenwerbeverbot für Zigaretten und Tabakwaren. Deutschland könnte in absehbarer Zeit eines der wenigen Länder in Europa und das letzte aus der DACH-Region sein, das noch Plakatwerbung für Glimmstengel zulässt.
Historische Tabakwerbung und Gesetzentwurf (Foto: Reemtsma; Screenshot: Gesetz-Vorentwurf; Montage: invidis.de)
Historische Tabakwerbung und Gesetzentwurf (Foto: Reemtsma; Screenshot: Gesetz-Vorentwurf; Montage: invidis.de)

Bisher behandelt die Schweiz Tabakprodukte im Lebensmittelrecht – dies gilt seit 1955. Nun will man in Bundes-Bern allerdings ein eigenes, neues Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG) schaffen. Und das verheißt nichts Gutes für eidgenössische Werbungtreibende, Agenturen und die gesamte digitale sowie nicht-digitale Außenwerbebranche. Am heutigen Freitag läuft eine wichtige Frist ab, bis zu der Stellungnahmen zu dem Vorentwurf möglich sind. Dann beginnt die parlamentarische Entscheidungsfindung, die wiederum in einigen Monaten weitere Möglichkeiten der Stellungnahme bieten wird. Eine breite Front von Verbraucherverbänden und Wirtschaftsverbänden protestiert gegen den aktuellen Entwurf.

Grundsätzlich unterliegen die Produkte der Bestimmungen im Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) sowie auch den meisten Bestimmungen der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung von 2005. Spezielle Regelungen – etwa zu Warnhinweisen – und die Verordnung über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (TabV) existieren bereits ebenfalls.

Plakatwerbung für Zigaretten
Nicht immer eine neue Freude: Regeln für Tabak-Plakatwerbung (Fotos: Reemtsma)

Die Werbung für Tabak instore – also am Point of Sale – ist bis jetzt noch nicht angegangen worden. Aber ihr könnte in Zukunft das drohen, was gerade akut sämtlicher Außenwerbung für Zigaretten droht: das totale Verbot. Im 3. Kapitel des Gesetzentwurfs findet sich der §13, gegen den derzeit unter anderem die Werbewirtschaft Sturm rennt. Denn nun soll jede Form on Außenwerbung, die von öffentlichem Grund aus einsehbar ist, verboten werden. Damit würden Plakate und digitale Formate verboten. Auch an oder in öffentlichen Verkehrsmitteln will die Schweizer Regierung die Werbung für Tabakwaren verbieten.

Das sind nur die vorgesehenen Bundesregeln – schon bisher hat sich im kantonalen Recht einiges an teilweise schärferen lokalen Regeln entwickelt. Die Gegner des neuen Gesetzes – etwa die beiden Branchenverbände SW Schweizer Werbung und PS Publicité Suisse – haben sich die dadurch entstandene juristische Kleinstaaterei innerhalb der Schweiz genauer angesehen.

Printwerbung für Zigaretten (Fotos: Reemtsma)
Printwerbung für Zigaretten (Fotos: Reemtsma)

In der Stellungnahme der beiden Verbände an das Bundesamt für Gesundheit – die invidis.de vorliegt – verweisen sie darauf, dass „Nachweise dafür, dass sich der Raucheranteil in Kantonen, die schon seit Jahren weitergehende Tabakwerbeverbote kennen, positiver entwickelt hat als in Kantonen, die keine über das Bundesrecht hinausgehenden Verbote erlassen haben“ fehlen. Im Gegenteil: In ihrer Stellungnahme sind gute Nachweise enthalten, die gegen eine von den Schweizer Behörden behauptete bessere Wirksamkeit (gewollt ist ja Prävention) schärferer Regeln sprechen.

Auch innerhalb der EU gibt es unterschiedlich scharfe Regeln: Frankreich, Italien und Österreich etwa haben die Plakatwerbung für Tabakprodukte verboten, Deutschland nicht. Das Sponsoring von rein nationalen Veranstaltungen ist weder in Frankreich noch in Österreich erlaubt. Italien verbietet sogar die Werbung am PoS.