Mit einer Argumentation, auf deren Grundlage man auch die Werbung für alkoholische Getränke, Süßigkeiten oder Fast Food verbieten könnte, trommeln derzeit in der Schweiz verschiedene Verbände sowie Bundespolitiker für ein totales Werbeverbot für Tabakwaren. Damit könnten sich für Werbungtreibende sowie Außenwerber und Agenturen künftig Umsatzausfälle ergeben.
Hintergrund ist die seit Monaten schwelende Diskussion in der Schweiz, welche Werbeformen künftig noch für Zigaretten zulässig sein sollten. Bereits im Spätsommer 2014 zeichnete sich ab, dass Gesundheitsverbände und Politik ein totales Außenwerbe-Verbot für Tabakwaren erwägen.
In einem Vorentwurf des Schweizer Bundesrats wird daher vorgeschlagen, die Plakatwerbung, die Werbung in elektronischen Medien, sowie die in Kinos und Print qualmfrei zu halten. Werbemaßnahmen am Point of Sale sind von diesem Verbots-Vorschlag bislang ausgenommen.
Das könnte sich nun allerdings ändern. Denn offenbar ist der Druck entsprechend groß, wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet. So haben sich einzelne Schweizer Bundespolitiker dahingehend geäußert, dass die bisher erwogenen Maßnahmen nicht verhinderten, dass Jugendliche ständig mit Tabakwerbung konfrontiert würden.
Unter Hinweis darauf, dass Tabakwaren am PoS oft in der Nähe von Süßigkeiten zu finden seien, wird gegen PoS-Werbung für Tabak Front gemacht. Damit wären auch Bewegtbild-Kampagnen im Einzelhandel oder an Tankstellen im Fokus.
Der Geschäftsleiter der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände, Andreas Tschöpe, wird von der SDA so zitiert, dass man keine verantwortungsvolle Entscheidung für oder gegen Tabakwaren fällen könne, da Zigaretten als positives Produkt beworben würden. „Ein Entscheid ist nur wirklich frei, wenn er bewusst gefällt wird“, so Tschöpe gegenüber der Nachrichtenagentur.
Andere Verbände geben zwar zu, dass heutzutage so wenige Schweizer Jugendliche rauchten, wie je zuvor. Die Prävention ist aus ihrer Sicht jedoch ungenügend. Nach diesem Argumentationsmuster ließen sich künftig alle möglichen Konsumgüter einem partiellen oder totalen Werbeverbot für junge Menschen unterziehen: alkoholische Getränke und fett machende oder gesüßte Lebensmittel etwa. Schließlich würden sich auch bei diesen Produktgruppen Suchtpotenzial sowie ausreichend Fälle von Diabetes, Herzerkrankungen oder anderen möglichen gesundheitlichen Schädigungen finden lassen. Und auch hier wären Werbemaßnahmen am Point of Sale und in Out-of-Home und Digital-out-of-Home schnell als solche diskreditiert, die die Wahlfreiheit einschränkten.