Spätestens auf der IFA sollen sie stehen, die ersten HDR 4K TVs. Schade nur, dass es bislang keine industrieweite Definition gab, wie ein HDR TV beschaffen sein soll. Trotz diverser Industriepartnerschaften zum Thema UHD – die sich ebenfalls mit HDR befassen – war bislang kein Branchenstandard verabschiedet worden.
Am Freitag vergangener Woche meldete nun die Consumer Electronics Association (CEA) Vollzug: Die Video Division der CEA hat sich auf eine Definition geeinigt, was einen HDR kompatiblen Screen mitbringen muss.
Die CEA, die auch die alljährliche CES ausrichtet, hat damit dafür gesorgt, dass sich Hersteller und Konsumenten künftig nach der Definition richten können, die auf weiteren CEA-Standards oder Bestimmungen von ITU, EBU und SMPTE aufbauen. In der Video Division des Branchenverbands sitzen Vertreter so großer Firmen wie Samsung, LG, Panasonic, Sharp, Toshiba, Sony, Google, Haier und Technicolor.
Das muss ein HDR kompatibles Display mitbringen:
- Mindestens ein Interface, das HDR-Signalisierung nach der Norm CEA-861-F erfüllt, wie in CEA-861.3 ausgeführt.
- Empfängt und verarbeitet statische HDR Metadaten, kompatibel mit CEA-861.3, für unkomprimiertes Video.
- Empfängt und verarbeitet HDR10 Media Profile (die wiederum verschiedene Eigenschaften wie Farbtiefe erben) von IP, HDMI oder anderen Videoquellen. Andere Media Profile können unterstützt werden.
- Geeignete Electro-Optical Transfer Funktionen (EOTF), vor dem Rendern des Bildes.