Außenwerbung Österreich

Höhere Beteiligung der Gewista an Ankünder – Kartellgericht sagt ja

Unter Auflagen ist die von Gewista beabsichtigte Aufstockung der Anteile an Ankünder nun vom Kartellgericht genehmigt worden. Künftig wird die JCDecaux-Tochter daher ein Drittel der Anteile von Ankünder halten.
DooH Kampagne fuer Asics auf einem Screen der Gewista (Foto: Gewista)
DooH Kampagne fuer Asics auf einem Screen der Gewista (Foto: Gewista)

Seit mehreren Jahren ist die weltweit operierende JCDecaux Gruppe an Ankünder beteiligt, dem 1924 gegründeten Außenwerber in Graz. Bislang gehört Ankünder zu 75,1% einer Holding der Stadt Graz und zu 24,9% der Gewista. JCDecaux wiederum hält 67% an der Gewista.

Nachdem die Gewista bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gemeldet hatte, dass man die Anteile an Ankünder aufstocken wolle, prüfte die Kartellaufsicht, ob dadurch das Entstehen oder die Vertiefung einer marktbeherrschenden Position die Folge sein könnte. Der Plan: Aufstockung der Anteile auf 33,3% und im Gegenzug eine 49% Beteiligung von Ankünder an der Gewista-Tochter Megaboard. Der geplante Zusammenschluss wurde Ende 2016 an das Kartellgericht verwiesen.

Dieses hat nun entschieden. Wie die BWB mitteilte war „insbesondere zu prüfen, ob das Vorhaben eine marktbeherrschende Stellung von Gewista auf dem nationalen Außenwerbemarkt begründet oder verstärkt. Zum Beispiel indem Gewista von Ankünder bei der Vergabe/Zubuchung von Flächen in der Steiermark gegenüber anderen Konkurrenten bevorzugt wird; indem Ankünder als tatsächlicher oder potenzieller Konkurrent von Gewista wegfällt; indem Gewista einen entscheidenden Vorteil im Aufbau eines nationalen digitalen Netzes erhält; indem Ankünder bei nationalen Buchungen Flächen von Gewista bevorzugt.“

Ebenso war zu prüfen, erklärten die Kartellwächter weiter, „ob dadurch auch eine marktbeherrschende Stellung von Ankünder auf dem Außenwerbemarkt in der Steiermark begründet oder verstärkt wird (z.B. indem Gewista bevorzugt/verstärkt bei Ankünder zubucht und nicht mehr bei anderen Konkurrenten von Ankünder; durch einen Vorsprung durch einen Know how-Transfer im Bereich der Digitalisierung“.

Das Kartellgericht ging auf Basis eines von ihm in Auftrag gegebenen Gutachtens – wie die BWB – weiterhin von einem eigenen Markt für Außenwerbung aus, der von anderen Werbemärkten zu trennen sei. Ebenso kam es zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss zu einer signifikanten Konzentration in den betrachteten Märkten führt, die nicht mehr als per se unbedenklich gelten kann.

Anders als die BWB ging das Kartellgericht jedoch davon aus, dass diese erhöhte Konzentration dennoch kaum zu wettbewerblichen Problemen führen wird. „Weder erwartet es ‚klassische‘ negative horizontale Effekte wie etwa Preiserhöhung oder Qualitätsreduzierung, da ein hoher Fixkostenanteil und eine gegengewichtige Marktmacht von Mediaagenturen bei nationalen Kampagnen gegensteuern würden. Noch erwartet das Kartellgericht negative vertikale Auswirkungen wie eine Abschottung von Kunden (indem Ankünder und Gewista künftig nur mehr gegenseitig zubuchen, nicht mehr jedoch bei Konkurrenten), da dies entweder schon jetzt passiere und keine Änderung zu erwarten sei oder die Änderung durch den jetzigen Zusammenschluss nur marginal sei“, führte die BWB nun in einer Mitteilung aus. „Auch die Digitalisierung sei in vorhersehbarer Zukunft kein transformatorisches Thema und daher nicht ausschlaggebend.“

Lediglich bezüglich der Möglichkeit und dem Anreiz zur potenziellen Abschottung von Einsatzmitteln für nationale Kampagnen teilte das Kartellgericht die Sorgen der BWB. Es wurden daher Auflagen verhängt, die die diskriminierungsfreie Zubuchungsmöglichkeit von ausreichend Werbeflächen aller Medienarten (insbesondere City Light und Poster Lights, da diese fast ausschließlich im Eigentum von Ankünder stehen) in Graz und Steiermark Land in entsprechender Qualität zu marktüblichen Konditionen für nationale Kampagnen vorsehen.

Die Einhaltung der Auflagen wird durch einen Treuhänder überprüft werden, der den Amtsparteien berichtet.

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