Noch bis Ende diesen Jahres ist Ströer in Frankfurt am Main für die Außenwerbung zuständig – dem Außenwerber Ströer wurde der Vertrag seitens der Stadt zwar bereits 2008 gekündigt. Allerdings hatte es einen jahrelangen und letztlich nie abschließend geklärten Rechtsstreit gegeben, ob die Kündigung in dieser Form so gültig war.
Deshalb hatte sich auch die Wartezeit bis zur Neuausschreibung länger hingezogen als die verzögerte Eröffnung des Pannen-Flughafens in Berlin. Während dieser Zeit zahlt der Media Owner der Mainmetropole jährlich etwa 2,6 Millionen Euro. Mit der neuen Ausschreibung erhofft man sich bei der Stadt Frankfurt in den kommenden Jahren höhere Einnahmen.
Anfang Juni 2017 war es soweit: Frankfurt veröffentlichte die in vier Lose aufgeteilte Ausschreibung über Außenwerberechte. Besonders die ersten beiden Lose sind für die großen Außenwerber interessant. Das Los 2 etwa umfasst Werberechte für Großflächen und Plakatsäulen im Stadtgebiet. Das Los beinhaltet die Übernahme von 155 Großflächen und 1.028 Plakatsäulen – Allgemein- und Ganzstellen – (Übernahmepreis 288.000 Euro) und deren werbliche Nutzung. Weitere bis zu 250 Großflächen können errichtet und werblich genutzt werden.
Das Los 1 umfasst die Werberechte für Mega-Light-Anlagen, City-Light- und Argon-Säulen sowie City-Light-Poster-Vitrinen im Stadtgebiet. Dieses Los beinhaltet die Übernahme von 18 Mega-Light-Anlagen, 17 City-Light-Säulen (zweiseitige Säulen vom Typ Argon) sowie 20 Fahrradabstellanlagen mit 32 City-Light-Poster-Vitrinen (Übernahmepreis 178.000 Euro) und ab 2020 weiterer 17 Mega-Light-Anlagen, 28 City-Light-Säulen und 48 City-Light-Poster-Vitrinen (Übernahmepreis 193.000 EUR) und deren werbliche Nutzung. Weitere Werbeträger bis zur Gesamtmenge von 60 Mega-Light-Anlagen, 105 City-Light-Säulen (nur für Format 8/1) und 150 City-Light-Poster-Vitrinen können errichtet und werblich genutzt werden, heißt es in der Ausschreibung.
Nachdem die Angebote bis zum 10. Juli 2017 abgegeben werden konnten, befindet man sich nun in der Entscheidungsphase. Bereits Mitte Juni 2017 hieß es seitens der Stadt Frankfurt, dass mehrere Bewerbungen eingegangen seien. „Das zeigt, dass die entsprechende Resonanz da ist“, sagte Frankfurts Planungsdezernent Mike Josef damals. Man habe ein klares und transparentes Verfahren auf den Weg gebracht, das in einem engen Zeitraum abläuft, erklärte Josef weiter.
Von Anfang Januar 2018 und bis Ende Dezember 2025 sollen die neuen Rechte gelten. Da noch etwaige Widerspruchsfristen zu beachten sind, dürfte eine Entscheidung der zuständigen Verwaltung wohl spätestens im Dezember 2017 zu erwarten sein. Schließlich will Frankfurt das Verfahren nun zügig und rechtssicher durchkriegen.
Mit der neuen Konzession einher geht eine Verschärfung der Regeln darüber, was inhaltlich bzw. gestalterisch geht – und was nicht. Während laut dem derzeitigen Vertrag sittenwidrige Werbung ausgeschlossen ist, gilt ab 2018 ein weiter gefasster Passus: „Die durchgeführte Werbung darf nicht gegen das Gesetz und die guten Sitten verstoßen oder die verfassungsmäßige Ordnung verunglimpfen oder gefährden. Insbesondere sind mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende (zum Beispiel diskriminierende, frauenfeindliche und sexistische) Darstellungen und Aussagen unzulässig.“