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Ausschreibung in Zürich – APG|SGA nimmt nicht teil

Mit einem Boykott antwortet die APG|SGA gegen die ihrer Ansicht nach nicht marktkonformen Ausschreibebedingungen und beteiligt sich nicht an dem Verfahren, in dem es um Werberechte an Screens im öffentlichen Raum geht.
Zentrale von Außenwerber APG|SGA in Zürich (Foto: APG|SGA)
Zentrale von Außenwerber APG|SGA in Zürich (Foto: APG|SGA)

Die Stadt Zürich schreibt Werbescreens und eCitypläne aus – doch der größte Außenwerber der Schweiz lehnt schmallippig und sichtlich verschnupft ab. Das Unternehmen begründet in drei Sätzen, warum es sich nicht an dem aktuellen Ausschreibeverfahren beteiligen will.

„Die APG|SGA hat sich entschieden, nicht an der aktuellen Ausschreibung der Stadt Zürich für Werbescreens und interaktive Stadtpläne teilzunehmen. Die Ausschreibung entspricht nicht den nationalen und internationalen Standards für digitale Außenwerbung bezüglich Werbemöglichkeiten. Zudem erlaubt die kurze Vertragslaufzeit keine Refinanzierung der Investitionen sowie des laufenden Betriebes der insgesamt 16 Anlagen.“

Die Vertragslaufzeit, auf die sich die APG hier bezieht, ist wirklich knapp bemessen, denn die Konzession soll im Januar 2019 beginnen und bis Ende Juni 2023 gelten.

Die Ausschreibung endete vor wenigen Tagen und soll dafür sorgen, dass ein Teil der fest installierten Stadtpläne neu als Screens mit rückseitigem Werbescreen installiert werden. Laut einem Artikel der Schweizer „Werbewoche“ beinhaltete die Ausschreibung „sowohl die Entwicklung, Implementierung und den Betrieb des interaktiven, digitalen Stadtplans (Software) als auch die Entwicklung und den Bau der Hardware“. Für den Betrieb und die Bewirtschaftung der Werbeflächen hatte die Stadt Zürich um Angebote gebeten.

Dem Artikel zufolge ist auch die Auslegung dessen, was als Bewegtbild zulässig wäre, zwischen Stadt und dem Außenwerber wohl unterschiedlich. „Die Stadt Zürich hat die Vorgabe, dass manche Standorte das Sujet nur alle 24 Stunden jeweils eine statische Botschaft wechseln dürfen, mit der direkten Ausrichtung der Werbefläche auf den Verkehr begründet“, so die Werbewoche weiter.