Auf Münchens Straßen und Plätzen sollen analoge und digitale Werbemittel künftig weniger nackte Haut zeigen. Dies hat nun der Stadtrat beschlossen. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft soll in die Verträge regeln, eine Klausel einbauen, die sexistische Werbung verbietet. Bei bestehenden Vereinbarungen soll nachverhandelt werden. Auch die Münchner Verkehrsbetriebe sollen für ihre Werbeflächen solche Klauseln verhandeln und in Zukunft grundsätzlich vereinbaren.
In Einzelfällen entscheidet künftig die Gleichstellungskommission. Generell richtet sich München dabei an der Definition nach dem Regelwerk des Deutschen Werberats. Wird die sexuelle Attraktivität einer nackten oder halbnackten Frau bei der Kampagne in den Vordergrund gestellt, gilt dies dann als sexistisch, wenn kein Zusammenhang mit dem Produkt existiert. Entsprechendes gilt auch bei der Abbildung eines männlichen Körpers. Ein Beispiel wäre eine sich auf dem Pkw räkelnde Frau, die für eine Automarke wirbt. Werbung für Dessous oder Bikinis können dagegen weiterhin auch mit einem Model werben. Wohl verboten wäre eine Kampagne, in der auch der Kopf der Frau nicht mit abgebildet würde, so Werbeexperten.
Damit wäre etwa das oben abgebildete Motiv, das Calzedonia im Jahr 2016 auf einer 114 m² großen Plakatfläche gezeigt hatte, nicht sexistisch und erlaubt. Interessanterweise hatte sich die Diskussion im Münchner Stadtrat an exakt dieser Kampagne ursprünglich entsponnen.