Dass die Vergabe von Außenwerberechten vor Ort für Irritationen oder handfesten Streit sorgen können ist bekannt. Ein aktuelles Beispiel aus Sachsen-Anhalt zeigt die Konsequenzen weitreichender Konzessionen für den Handel vor Ort, wie ein lokales Onlinemedium berichtet.
Nach Informationen des Portals „Du bist Halle“ droht Geschäften und Gastronomien in der rund 240.000 Einwohner großen sachsen-anhaltinische Stadt juristischer Ärger. Wie das Medium an dieser Stelle berichtet, hat die Ströer Deutsche Städte Medien GmbH Geschäftsleute vor Ort angeschrieben und droht mit juristischem Ärger, respektive Kosten.
Grund: Da der Media Owner „als Vertragspartner der Stadt Halle sämtliche Werberechte auf öffentlichem Grund und Boden“ wahrnehme, zitiert „Du bist Halle“ aus einem Schreiben, räume man den Wirten oder Händlern eine Frist von zwei Wochen ein, in der sie ihre vor den Geschäften befindlichen Werbeträger zu entfernen hätten. Deren Aufstellung sei „genehmigungs, vertrags- und kostenpflichtig“.
Es geht um – große Sache für den Rechteinhaber – kleine Fahrradständer mit Logos der Läden vor Ort. Also den sprichwörtlichen kleinen Ständer der Kneipe um die Ecke oder des Herrenausstatters vor Ort.
Laut „Du bist Halle“ suchten Oberbürgermeister Bernd Wiegand und der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Bernstiel das Gespräch mit den Beteiligten. Bislang hat sich die Stadt an der Saale in dieser Frage auf die Seite ihrer lokalen Wirtschaft vor Ort gestellt und Ströers Verhalten kritisiert. Der OB verwies auf den Nutzwert der kleinen Fahrradständer.
Die Stadt Halle war für die Redaktion nicht für eine kurzfristige Stellungnahme erreichbar. Wie die Posse ausgeht ist derzeit also noch ungewiss.
Vielleicht erinnert sich der Außenwerber aber an Teil I. 18 aus „Messiah“, dem bekanntesten Werk des berühmtesten Sohnes der Stadt, Georg Friedrich Händel, und erbarmet sich: Sein Joch ist sanft ist der Psalm betitelt.