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Digital Signage Kooperation

Smarte Werbedisplays für Banken

Der Leipziger Softwarehersteller FIO Systems und Ströer-Tochter Neo Advertising kooperieren bei intelligenten Werbedisplays für den Banken- und Immobiliensektor. Mit den Synergieeffekten wollen beide Unternehmen im Hinblick auf Projektierung, Lieferung und Support ihre Marktanteile weiter ausbauen. Erst Anfang des Jahres hatte FIO seine Softwarelösung mit mehr Leistung und neuen Funktionen relauncht.
FIO Systems und NEO Advertising kooperieren im Bereich Digital Signage im Banken- und Immobiliensektor (Foto: FIO Systems)
FIO Systems und NEO Advertising kooperieren im Bereich Digital Signage im Banken- und Immobiliensektor (Foto: FIO Systems)

Seit Mitte letzten Jahres kooperiert der Leipziger Softwarehersteller FIO Systems mit der 100%igen Ströer Tochter Neo Advertising, um die hauseigenen digitalen Informations- und Präsentationslösungen zur Immobilienvermarktung auf ein neues Level zu heben. Zu Beginn des Jahres wurde zudem die Software „FIO Live“ relauncht, die mit einem erweitertem Leistungsspektrum und neuen Funktionen aufwartet. So lässt sich beispielsweise per Zeitsteuerung die Ausspielung der Inhalte individuell gestalten. Zentral hochgeladene Inhalte können dank Mediathek uneingeschränkt für Systemanwender nutzbar gemacht werden.

„Mit der Expertise von NEO Advertising als Teil des Ströer-Konzerns im Rücken wollen wird künftig noch effektiver auf Kundenanfragen reagieren. Wir können kürzere Reaktionszeiten bieten – im Hinblick auf die Projektierung und natürlich auch hinsichtlich Lieferung und Support“, sagt Thomas Heinz, Projektmanager Sales Digital Signage bei FIO. „Außerdem haben wird dank der Zusammenarbeit weiterführende Services etabliert, was in der Vergangenheit ressourcentechnisch nicht so einfach möglich war, da unser Kerngeschäft ganz klar die Softwareentwicklung selbst ist”, erklärt Heinz.

Zu den positiven Synergieeffekte zählt FIO beispielsweise den Zugriff auf die Werbeanlagensatzung der jeweiligen Standorte. Kunden könnten dabei verbindlich prüfen lassen, ob das Anbringen der entsprechenden Displaylösung an der Wunschstelle überhaupt zulässig ist.