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Societas Europaea

Visunext firmiert zu SE um

Um den EU-übergreifenden Services gerecht zu werden, hat wechselt das AV-Unternehmen Visunext die Rechtsform zu einer SE. Die Eigentümerstruktur bleibt dabei erhalten.
Visunext ist nun eine SE. (Logo: visunext)
Visunext ist nun eine SE. (Logo: visunext)

Visunext hat seine Unternehmens-Rechtsform geändert: Von Visunext International GmbH & Co. KG wechselte der AV-Experte nun zum 2. Januar die Form zu SE. SE steht führ Societas Europaea. Damit wird Visunext zu einer europäischen Aktiengesellschaft. Die Eigentümerstruktur der in Gründerhand befindlichen Gesellschaft bleibt nach eigenen Angaben unverändert.

Die überstaatliche Rechtsform SE eignet für Unternehmen, die vielen verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union tätig sind – somit sei es ein sinnvoller Schritt für Visunext gewesen, das Produkt-Lösungen und Service-Leistungen in neun europäischen Ländern berät. Der Hauptsitz liegt weiterhin im münsterländischen Emsdetten.

„Um unter anderem die zunehmende Europäisierung unserer geschäftlichen Aktivitäten und den internationalen Anforderungen von Kunden gerecht zu werden, haben wir uns entschieden, mit der supranationalen Gesellschaftsform SE in die Zukunft zu schauen“, erklärt CEO Christoph Hertz. „Während wir international weiteres Wachstum anstreben, bleibt das Unternehmenszentrum hier in Emsdetten. Wir sind fester Bestandteil des Mittelstands in der Region. Im Tagesgeschäft ändert sich daher nichts.“

Die Visunext Group verfügt über mehr als 200 Mitarbeitende in Europa. Im Geschäftsjahr 2021/22 lag der Umsatz bei mehr 100 Mio. Euro.

Voraussetzungen für die Gründung einer SE

  • Sitz und Hauptverwaltung im selben EU-Land
  • Präsenz in anderen EU-Ländern (über Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen), oder alle beteiligten Unternehmen unterliegen dem Recht von mindestens zwei verschiedenen EU-Ländern
  • Mindestkapital 1.20 000 Euro
  • Bestehen einer Vereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Arbeitnehmervertretung über die Arbeitnehmerbeteiligung in den Gesellschaftsorganen sowie zur Konsultation und Information der Beschäftigten.

(Quelle: Your Europe (abgerufen am 23.01.2023))