Große Erleichterung am Wochenende in der Digital Signage Branche. Fürs erste wurden die zusätzlichen Strafzölle von bis zu 145 Prozent für Elektronik-Produkte für 90 Tage ausgesetzt. Damit können nun wieder Displays, Monitore. LED und Mediaplayer mit den Basiszollsätzen von nur 10 Prozent (aus China mit 20%) in die USA eingeführt werden. Die extrem hohen Strafzölle aus China sind damit erst einmal vom Tisch.
Strafzölle für die in der Digital Signage-Branche wichtige Kategorie DV-LED sind nicht explizit ausgenommen. Doch es seit einigen Jahren gelebte und akzeptierte Praxis, einen gewissen Interpretationsspielraum bei der Klassifizierung zu nutzen um DV-LED günstiger in die USA einzuführen.
Auch wenn 10 bis 20 Prozent Zoll weniger klingt, ist der Zollsatz der 25-30-Prozent-Grenze schon nah, jenseits deren ein Import von Waren in die USA keinen finanziellen Sinn mehr macht. Ein Blick in die Autoindustrie zeigt, dass dort beim zur Zeit gültigen Zollsatz von 25 Prozent viele Hersteller die Einfuhr in die USA gestoppt haben.
US-Medien zufolge könnte es sich allerdings bei der Aussetzung der Strafzölle für Elektronik nur um eine Gnadenfrist handeln, da Donald Trump bereits angekündigt hat, bestimmte Branchen mit zusätzlichen Zöllen zu belegen.
Hintergrund
Am Freitagabend wurden die Aussetzung der Strafzölle für Elektronikprodukte von der amerikanischen Zollbehörden veröffentlicht. Tobias Lang, CEO der Lang AG, hat sich Mühe gemacht und die einzelnen Kategorien entziffert. Für Fans hier ist der Link zu der Dekodierung der einzelnen Zollklassen.
- Computer (HTSUS 8471) – Umfasst automatische Datenverarbeitungsmaschinen wie Desktop-PCs, Laptops und ähnliche Rechner, die zur elektronischen Verarbeitung von Daten dienen . (Beispielsweise Personal Computer, Server oder Laptops mit CPU, Speicher usw.) Diese Kategorie ist vollständig von den zusätzlichen Zöllen ausgenommen.
- Teile und Zubehör für Computer (HTSUS 8473.30) – Beinhaltet Komponenten von Rechnern der Pos. 8471, z.B. Festplattenlaufwerke, Hauptplatinen, Grafikkarten und anderes Zubehör, das in Computern verwendet wird . Diese Computerteile sind ebenfalls von den Zusatzzöllen ausgenommen.
- Halbleiter-Produktionsmaschinen (HTSUS 8486) – Spezialmaschinen zur Herstellung von Halbleitern und Flachbildschirmen, etwa Anlagen zur Produktion von Silizium-Wafern, Chip-Bauelementen oder LCD/OLED-Panels . Solche Fertigungsapparate (z.B. Lithografie- oder Ätzmaschinen) sind von den Zöllen befreit, da sie unter den Halbleiter-Begriff fallen.
- Mobiltelefone / Smartphones (HTSUS 8517.13.00) – Telefongeräte für zellulare Netze, insbesondere Smartphones, die drahtlose Kommunikation und Computerfunktionalität vereinen . Diese für Verbraucher zentralen Elektronikprodukte (typischerweise Mobiltelefone) sind von den zusätzlichen Importzöllen ausgenommen.
- Netzwerkgeräte (HTSUS 8517.62.00) – Geräte zur Datenübertragung in Kommunikationsnetzen, wie z.B. Router, Switches oder Modems, die Sprach-, Video- oder Datensignale empfangen, umwandeln und weiterleiten . Solche Kommunikationsapparate (inkl. WLAN-Router etc.) sind auf der Ausnahmeliste.
- Halbleiter-Speichermedien (HTSUS 8523.51.00) – Nicht-flüchtige Solid-State-Speichergeräte (z.B. SSD-Laufwerke, Flash-Speicherkarten, USB-Sticks) zur digitalen Datenspeicherung ohne bewegliche Teile . Diese elektronischen Speichermedien sind von den Strafzöllen ausgenommen.
- Flachbildschirm-Module (HTSUS 8524) – Flachbildschirm-Anzeigemodule, mit oder ohne Touchscreen, die in Monitoren, Laptops, Tablets oder Fernsehern verbaut werden . Darunter fallen z.B. LCD- und OLED-Displayeinheiten (ohne eigene Steuerelektronik außer Treibern). Diese Display-Module sind zollbefreit.
- Computer-Monitore (HTSUS 8528.52.00) – Farbanzeigemonitore, die direkt an Computersysteme (Pos. 8471) angeschlossen und für deren Gebrauch bestimmt sind . Typische Beispiele sind PC-Bildschirme oder ähnliche Displays ohne TV-Empfänger. Auch diese Monitore sind von den Zusatzzöllen ausgenommen.
- Dioden (HTSUS 8541.10.00) – Halbleiter-Dioden (ohne photosensitive Funktion, nicht Leuchtdioden) . Diese Bauelemente leiten elektrischen Strom nur in eine Richtung (z.B. Gleichrichterdioden) und sind als Bestandteil der Halbleiter-Ausnahme von den Zöllen befreit.
- Transistoren <1 W (HTSUS 8541.21.00) – Kleinleistungs-Transistoren (ohne photosensitive Eigenschaft) mit einer Verlustleistung unter 1 Watt . Solche Halbleiter-Schaltelemente, die zur Verstärkung oder Schaltung in elektronischen Geräten verwendet werden, sind zollfrei gestellt.
- Transistoren ≥1 W (HTSUS 8541.29.00) – Leistungstransistoren (ohne photosensitive Eigenschaft) mit einer Verlustleistung von 1 W oder mehr . Diese größeren Transistoren für höhere Ströme/Spannungen sind ebenfalls von den zusätzlichen Zöllen ausgenommen.
- Thyristor-/Triac-Halbleiter (HTSUS 8541.30.00) – Thyristoren und ähnliche Halbleiter-Schalter (z.B. Diacs, Triacs) zur Steuerung von Wechselstrom und Leistung . Diese elektronischen Schaltelemente finden sich in Leistungssteuerungen und sind in der Ausnahmeliste enthalten.
- Spezial-Dioden (HTSUS 8541.49.10) – Andere Dioden (die nicht unter Standard- oder Leuchtdioden fallen) . Darunter können z.B. Photodioden oder Infrarot-Dioden fallen, die auf Licht reagieren. Diese speziellen Dioden sind zollbefreit.
- Photo-Transistoren (HTSUS 8541.49.70) – Transistoren mit Lichtsensor-Funktion (photosensitive Transistoren) . Solche Bauteile, die ihre Leitfähigkeit unter Lichteinfluss ändern (z.B. Phototransistoren), sind von den Zusatzzöllen ausgenommen.
- Weitere Halbleiter-Bauelemente (HTSUS 8541.49.80) – Sonstige Halbleiter-Geräte mit Spezialfunktionen, die in keine der obigen Unterpositionen fallen . Hierzu zählen z.B. optische oder sensorische Halbleiterbauelemente besonderer Art. Auch diese verbleibende Kategorie ist von den Zöllen ausgenommen.
- Diverses Halbleiter-Equipment (HTSUS 8541.49.95) – Weitere sonstige Halbleiter-Bauelemente, ebenfalls nicht anderweitig erfasst . Diese Position deckt übrige Halbleiterprodukte ab und ist Teil der Ausnahmeliste (z.B. spezielle elektronische Komponenten).
- Halbleiter-Transducer (HTSUS 8541.51.00) – Halbleiter-basierte Wandler (Transducer), die physikalische Größen in elektrische Signale umformen . Dazu gehören etwa Sensoren (Druck-, Bewegungs-, Temperatursensoren usw.), die auf Halbleitertechnik basieren. Sie sind von den Strafzöllen ausgenommen.
- Andere Halbleiter-Geräte (HTSUS 8541.59.00) – Sonstige Halbleiterbauelemente, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen . Dies ist eine Auffangkategorie für verschiedenste Halbleitergeräte (ausgenommen integrierte Schaltungen), welche ebenfalls zollfrei gestellt sind.
- Teile von Halbleiter-Bauelementen (HTSUS 8541.90.00) – Bauteile und Ersatzteile für die oben genannten Halbleitergeräte . Darunter fallen z.B. Wafer, Halbleiter-Chips, Gehäuse oder andere Komponenten, die als Teile von Dioden, Transistoren etc. dienen. Auch diese Teile sind von den Zusatzzöllen ausgenommen.
- Integrierte Schaltungen (HTSUS 8542) – Elektronische integrierte Schaltkreise (ICs bzw. Mikrochips), bei denen zahlreiche elektronische Bauelemente auf einem Halbleiterträger vereint sind . Hierzu zählen Prozessoren, Speicherchips, Mikrocontroller usw., die als „Halbleiter“ im weiteren Sinne gelten. All diese ICs sind von den Strafzöllen ausgenommen.
Quellen: Die Liste der ausgenommenen Waren wurde offiziellerseits unter anderem durch den CBP (Zollbehörde) per Mitteilung veröffentlicht und geht auf ein Memorandum des Weißen Hauses zurück . Die angegebenen HTSUS-Nummern entsprechen den Positionen des Harmonized Tariff Schedule, die laut diesen Primärquellen von den zusätzlichen Zöllen dauerhaft ausgenommen sind)