Anzeige
Ende für Schaufenster TV

City Up meldet Insolvenz an

Der DooH Netzwerk-Betreiber CityUp GmbH & Co. KG hat am 25.04. in Bonn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.  Die bundesweite Expansion des bisher rund 240 Display umfassenden Netzwerks war 2011 ins Stocken geraten. 

Ob und wie es mit dem DooH-Netzwerk weiter geht ist zur Zeit noch nicht bekannt.

Hier die offizielle Bekanntmachung (Auszug)

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 73/12  

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 7850 eingetragenen CityUp GmbH & Co. KG, Brühler Str. 7, 53119 Bonn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 18887 eingetragene CityUp Verwaltungs GmbH, Brühler Str. 7, 53119 Bonn, diese vertreten durch die Geschäftsführerinnen Anne Kathrin Nölling und Helga Maria Ebel-Gerlach, ist am 25.04.2012, um 13:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

99 IN 73/12
Amtsgericht Bonn, 25.04.2012