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Suche nach Vermissten

Ungeschützt - Simones Persönlichkeitsrechte werden über DooH besser gewahrt als im Web

In ganz Österreich wird auf DooH-Screens nach Vermissten gesucht, in Deutschland gibt es Datenschutzbedenken. Doch deutsche Behörden ermöglichen die Verletzung von Persönlichkeitsrechten - auf einer großen Website, die auch die Polizei nutzt, zeigen Recherchen von invidis.
Polizeifahrzeug im Einsatz - Symbolbild (Foto: Bundespolizeidirektion München)
Polizeifahrzeug im Einsatz – Symbolbild (Foto: Bundespolizeidirektion München)

Irgendwo in Baden-Württemberg. An einem Nachmittag im Jahr 2015 verschwindet die minderjährige Simone. Die Polizei in Stuttgart sucht nach dem Mädchen, und bittet die Öffentlichkeit um Mithilfe, publiziert eine öffentlich zugängliche Pressemitteilung.

Auch ein Foto dazu wird Journalisten auf nicht-öffentlichem Weg zugänglich gemacht. Bildmaterial, das TV-Sender, Zeitungen, Websites entsprechend verwenden. Schließlich möchten Behörden und Medien einem Menschen helfen.

Auf diesem Weg könnte das Bild auch auf öffentlichen Screens in Stuttgart zu sehen sein, beispielsweise im News-Stream der Stuttgarter Zeitung. –  Eine Weitergabe des Bildmaterials an einen Netzwerkbetreiber gibt es in Baden-Württemberg nicht.

Auch in Social Media verzichten die dortigen Behörden auf diesen Weg. Eigentlich.

Datenschutzrechtlich bewertet das Bundesland den realen Fall anders, als die Kollegen es in Hannover, Genf, München oder in Bern tun. Theoretisch.

Wäre Simone ein vermisstes Mädchen in Österreich, würde es dagegen keine Rolle spielen, ob sie in Linz, Salzburg oder Wien verschwunden wäre.

Fahndung via Digital Signage und Digital-out-of-Home: Damit haben Österreichs Behörden Erfahrung. Bereits vor mehr als drei Jahren startete ein entsprechendes Projekt in Wien. In der Berichterstattung des Jahres 2012 gab es neben Zustimmung auch kritische Stimmen. Damals ging es sowohl um die Suche nach vermissten Personen, wie nach Verdächtigen. Das Projekt, das die Polizei Wien sowie Digilight gemeinsam gestartet hatten, existiert nicht mehr, so die Landespolizeidirektion in Wien auf Nachfrage, da die kostenfreie Nutzung des Mediums nicht mehr möglich sei.

Neu ist die Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt der Republik Österreich (.BK) sowie Infoscreen Austria. Sie kooperieren bei der Öffentlichkeitsfahndung nach Vermissten – im österreichischen und deutschen Amtsdeutsch „Abgängigen“, die Schweiz kennt teilweise weitere Unterscheidungen wie „Entlaufene“ – zusammen. Auf den 2.000 Fahrgast TV-Screens von Infoscreen Austria sucht das .BK nach verschwundenen Menschen.

Mit Infoscreen können allgemein 1,4 Millionen Zuschauer pro Woche erreicht werden. Die Screens in und um die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Graz, Linz, Innsbruck, Klagenfurt und Eisenstadt haben laut aktueller Media-Analyse (MA 2014) eine Reichweite von 19,4% der Gesamtbevölkerung.

V.l.: Infoscreen Managing Dir. Franz Solta, Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, .BK-Direktor General Franz Lang (Foto: .BK)
V.l.: Infoscreen Managing Dir. Franz Solta, Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, .BK-Direktor General Franz Lang (Foto: .BK)

Österreichweit waren Ende April 2015 insgesamt 871 Menschen als vermisst gemeldet. Davon waren 384 Minderjährige und davon wiederum 145 Menschen, die nach österreichischem Recht als „Unmündige“ gelten. Etwa 35% aller Abgängigen in Österreich stammen aus der Bundeshauptstadt Wien. Das Gros der Menschen tauche innerhalb weniger Tage wieder auf, so das .BK in Österreich.

Tendenziell verschwinden Menschen aus einem großen Ballungsraum. Insofern lassen sich DooH-Medien, die besonders an frequenzsstarken Bereich und in Städten in Betrieb sind, sehr gut nutzen. Zum Glück tauchen viele Menschen wieder auf.  Zugleich gilt es abzuwägen, was höher wiegt: das Persönlichkeitsrecht (etwa, vom Nachbarn erkannt zu werden) und das Interesse, einem Menschen aus einer potenziell bedrohlichen Situation herauszuhelfen.

Während in Österreich ein einheitlicher Ansatz besteht, gelten in Deutschland andere Voraussetzungen: Eine Öffentlichkeitsfahndung nach Vermissten – also nicht nach Verdächtigen oder Flüchtigen – über das Bundeskriminalamt in Wiesbaden oder die jeweiligen Landeskriminalämter gibt es nur in sehr seltenen Fällen. Zuständig ist meist ein Polizeipräsidium. Der nächste Unterschied zur Alpenrepublik: unterschiedliche Landesgesetze oder verschiedenartige Interpretationen von Gesetzen führen dazu, dass beispielsweise Niedersachsen mit Verweis auf Persönlichkeitsrechte auf eine solche Suche via Fahrgast-TV verzichtet. Social Media dagegen nutze man, um vermisste Menschen zu finden, heißt es beim Landeskriminalamt in Hannover. In Frankfurt am Main, also Hessen, ist die Lage vergleichbar. Auch in der Schweiz gibt es kantonal verschiedene Bestimmungen, so dass es keine einheitliche Handhabung gibt.

Fahrgast-TV ist in der deutschen Bundeshauptstadt ein Medienkanal, den die Polizei gerne kostenfrei mitnutzt. Selten, – um keine ungewohnten Gewöhnungseffekte beim Rezpienten zu erzielen – aber routiniert lässt die Polizei in Berlin auch auf diesem Weg nach verschwundenen Menschen suchen. Wenn die Gesundheit oder das Leben der vermissten Person als bedroht gelten muss, werde das Medium genutzt, so eine Sprecherin des dortige Polizeipräsidiums gegenüber invidis.

Beispiel für solche Situation, in der ein Massenmedium wie DooH mithelfen kann: ein seniler Mensch, der im Winter im Pyjama durch die Stadt irrt. In Berlin kooperiert das Polizeipräsidium deshalb mit dem Fahrgastfernsehsender Berliner Fenster. Betreiber mc R&D und die Behörde arbeiten seit gut 12 Jahren zusammen. In München kooperiert das Polizeipräsidium mit der deutschen Infoscreen, respektive Ströer. Auch hier ist man sich dessen bewusst, dass und wie man Menschen suchen kann, ohne dass es zum Datenschutzproblem wird. Wenn, dann wird auf Screens in U-Bahnhöfen nach Menschen gesucht, die volljährig sind, und die sehr wahrscheinlich Hilfe benötigen, erklärt ein Sprecher der Münchner Polizei das Prozedere. Zudem könne man darauf vertrauen, dass Ströer keinerlei Daten über den Betroffenen speichere.

Ebenfalls genutzt werden Netzwerke in öffentlichen Nahverkehrsmitteln in einzelnen Schweizer Städten. Hier aber nicht in einer direkten Kooperation. Sondern so, wie in Stuttgart, also: über den Weg eines Newsfeeds eines Nachrichtenmediums auf dem DooH-Screen. So seien in Zürich entsprechende Suchanzeigen entsprechend sichtbar, erklärt die Kantonspolizei Zürich auf Nachfrage. Allerdings wende man sich selbst nicht an DooH-Betreiber, sagt ein Sprecher. Auch im Kanton Bern werden traditionelle Medien und Medienhäuser genutzt, so die dort zuständige Behörde. Genutzt würden zudem die eigene Website und Twitter (nur als Verlinkung auf die Website der Kantonspolizei). „Sobald die vermisste Personen gefunden worden ist, wird die entsprechende Mitteilung anonymisiert und die Medien darüber informiert und aufgefordert, die Bilder und den Namen der Person ebenfalls aus ihren Online-Inhalten zu löschen“, sagt ein Sprecher der Kantonspolizei in Bern. In der gesamten Schweiz wird in einem sehr speziellen Fall landesweit auch über DooH-Medien, beispielsweise Tankstellen-Netzwerken, nach Menschen gesucht: bei Kindesentführungen, sagt ein Sprecher des Bundesamts für Polizei.

Simone ist übrigens wieder wohlbehalten aufgetaucht, meldet das Polizeipräsidium Stuttgart wenige Tage nach ihrem Verschwinden via Social Media. Die Kollegen im nordhrein-westfälischen Köln haben das offenbar noch nicht mitbekommen – zumindest ein Datenschutzproblem übersehen: Das von ihnen via Web eingestellte Foto, das das vermisste Mädchen zeigt, ist zu diesem Zeitpunkt immer noch online auffindbar, ebenso der für Medien bestimmte ursprüngliche Suchtext mit identifizierenden Merkmalen wie Name, Alter und Wohnort. Das kann aber nicht allein ein Versehen der Rheinländer sein. Denn auch der identische Text, den die Stuttgarter Behörde veröffentlicht hatte, ist noch online. Wer die Texte und das Foto suchen will, muss es dazu nicht einmal mit Google Cache probieren.

Denn: Dein Freund und Helfer hält beides auf einem von der dpa Tochter na news aktuell bereitgestellten Internet-Angebot für Presseinformationen aller Art parat: presseportal.de. Ein Service den andere Behörden oder Unternehmen jeder Größe und Branche nutzen, um ihre Pressemitteilungen bequem zu verteilen. Im Falle der längst erledigten Polizeimeldung aber obendrein noch mit einer weiterhin aktiven Social Media-Funktion, die das sofortige Teilen via Facebook oder Twitter erlaubt.

Fahrzeuge der Polizei - Symbolbild (Foto: Kreispolizeibehörde Soest)
Fahrzeuge der Polizei – Symbolbild (Foto: Kreispolizeibehörde Soest)

Die Social Media-Funktion erscheint jeweils neben der Polizeimeldung (einmal mit Foto, einmal ohne) und ist jeweils mit dem Namen und Logo des PP Köln beziehungsweise PP Stuttgart versehen. Ganz eindeutig sind also hier die jeweiligen Behörden diejenigen, die das Teilen via Facebook oder Twittern erlauben – nicht beispielsweise presseportal.de oder sonstwer.

Man könnte also beispielsweise noch tagelang nachdem ein vermisster Mensch wieder aufgetaucht ist, dessen Klarnamen, Körpergröße oder seine Krankengeschichte mit einem Klick in der eigenen Facebook-Chronik teilen, wenn man diesen Schritt nicht abbräche, wie wir es an dieser Stelle des Versuchs tun.*

Auf einem dynamischen DooH-Medium hätte man Meldung und Bild sekundenschnell vom Kanal nehmen können, wie etwa bei einem Online-Nachrichtenportal.

Zumindest Einzelfälle wie der obige zeigen, dass man sehr persönliche Informationen über Menschen abrufen kann; Informationen, die längst von öffentlich erreichbaren Websites verschwunden sein müssten. Denn solche Daten lassen sich für jede Art von Online-Betrug, Identitätsdiebstahl oder Cyber-Mobbing nutzen – und würden damit sehr schnell genau den Menschen schaden, die die Behörden eigentlich schützen wollten.

* Hinweis der Redaktion: Während der Recherche zu dieser Story, bei der es ursprünglich lediglich um ein DooH/ Fahrgast TV -Thema ging, sind wir auf einen laxen Umgang deutscher Behörden mit sehr persönlichen Daten gestoßen. Selbstverständlich berichten wir darüber – auch wenn wir vorerst von einem Einzelfall ausgehen.

Vor Erscheinen dieses Artikels haben wir die Polizeipräsidien in Köln und in Stuttgart telefonisch und schriftlich darüber informiert, dass das Foto der Person, die hier als Fallbeispiel dient, noch öffentlich auffindbar war.

Weitere – von der Polizei ursprünglich wegen der berechtigten Suche veröffentlichte – Details zu diesem Menschen waren im Internet auf der von den Polizeibehörden genutzten Website auffindbar. Auch darüber haben wir die zwei Präsidien informiert.

Den Website-Betreiber na news aktuell haben wir ebenfalls telefonisch und schriftlich auf den Fall aufmerksam gemacht, da er das Web-Angebot für seine Kunden bereitstellt, und sich damit potenziell einem Unterlassungsanspruch einer Privatperson aussetzt.

Damit haben wir allen drei Beteiligten die Gelegenheit gegeben, das Foto und weitere sehr persönliche Details der Betroffenen rechtzeitig aus öffentlich im Web zugänglichen Bereichen zu entfernen.

Da die minderjährige Person wieder aufgetaucht ist, wollen wir eine im Nachhinein identifizierende Berichterstattung auch durch uns vermeiden. Deshalb haben wir weitere Anonymisierungen oder Änderungen vorgenommen. Grund: Die schutzwürdigen Interessen des ursprünglich vermissten Menschen überwiegen inzwischen wieder das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Bei diesem Vorgehen, halten wir uns an die Publizistischen Grundsätze (Pressekodex, Ziffer 8, besonders: 8.5, 8.6, 8.8 ) des Presserats, dessen Trägerverein von den großen journalistischen und Verleger-Verbänden in Deutschland getragen wird. Da die beiden Polizeipräsidien keine Medien sind, müssen sie sich nicht an freiwillige Regelungen von Verlagen und Journalisten halten. Das Foto wurde nach unseren Hinweisen von der Website entfernt. Die beiden textidentischen Mitteilungen aus Stuttgart und Köln nicht. Wie ein Sprecher der Kölner Polizei mitteilt, halte man sich damit an das übliche Vorgehen. Die Behörde argumentiert sinngemäß so, dass die Öffentlichkeitsfahndung in der Strafprozessordnung geregelt sei. Ein von uns befragter Rechtsanwalt argumentiert dagegen, wenn sich ein Fall erledigt habe, bestehe eindeutig keine Notwendigkeit mehr, einen identifizierenden Text so zugänglich zu belassen.

Aus den Reaktionen der zwei Polizeidienststellen und von news aktuell auf unsere Hinweise ergibt sich, dass es keine automatisierte Form von Löschung oder Sperrung sensibler Daten gibt. Es kann also passieren, dass Pressestelle A über Facebook vermeldet, dass Simone wieder aufgetaucht ist – die eigenen Kollegen in B aber nicht informiert. Und dass A auch noch nicht mal selbst auf presseportal.de diese Daten löscht. Zudem hat offenbar auch keiner daran gedacht, dass man von Vornherein so sensible Daten mindestens in einem passwortgeschützten Bereich einer Website unterbringen kann, zu dem man Redaktionen Zugang gewährt.

Die nächste Konferenz zu ganz verschiedenen Aspekten von IT-Sicherheit findet übrigens in Bad Godesberg statt, der 14. Deutscher IT-Sicherheitskongress des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), zu dem man sich noch bis 08. Mai 2015 anmelden kann. IT, Recht und Datenschutz ist einer der drei dort behandelten Themenkomplexe.

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