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Nach 33 Monaten Rechtsstreit – APG|SGA unterliegt gegen Neo

Die Vergabe der Plakat-Konzessionen der Stadt Genf an Neo Advertising war rechtens. Das entschied nun das Schweizer Bundesgericht.
Rechtsprechung, Symbolbild (Foto: Pixabay / CQF-avocat)
Rechtsprechung, Symbolbild (Foto: Pixabay / CQF-avocat)

Fast 3 Jahre dauerte der durch alle Instanzen getragene Rechtsstreit – und letztlich haben hauptsächlich die beauftragten Anwaltskanzleien davon profitiert. Die Klägerin war die APG|SGA. Juristisch aneinander gerieten die zu JCDecaux gehörende APG und die seit Ende 2018 zu Tamedia gehörende Neo wegen der im Dezember 2016 bekanntgewordenen Entscheidung der Stadt Genf, die Werberechte für 3.500 Plakatstellen der Neo Advertising zu übertragen. Hier sah sich die APG|SGA benachteiligt und sprach von einer „unklaren Rechtssituation“ und einer kurzfristigen Entscheidung durch die Stadt Genf. Ein gutes halbes Jahr später – im Sommer 2017 – urteilte dann das Verwaltungsgericht des Kantons Genf zugunsten von Neo.

Damit hätte die Auseinandersetzung beendet sein können, doch der Platzhirsch der Schweizer Außenwerbung zog zunächst weiter zur nächsten Instanz, ans Kantonsgericht Genf. Danach musste das Bundesgericht entscheiden. Auch hier wurde der Rekurs vollumfänglich abgelehnt. Das Gericht entschied: Die Vergabe der Plakat-Konzessionen der Stadt Genf an Neo Advertising war rechtens.

Damit hat die Klägerin in allen 3 Instanzen verloren und die Stadt Genf und Neo Advertising können die Konzession von Plakatstellen auf öffentlichem Grund fortsetzen, die der Stadtrat der Stadt Genf am 16. November 2016 an Neo Advertising vergeben hatte. Neo Advertising wird damit zum offiziellen Plakatanbieter der Stadt
Genf für die kommenden 5 Jahre.

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