Anzeige
Out-of-Home

Illegale Preisabsprachen zwischen Clear Channel und JC Decaux

Das dänische Wettbewerbsbeschwerdegericht hat die Entscheidung des dänischen Wettbewerbsrates bestätigt, wonach Preisabsprachen zwischen Clear Channel Danmark und AFA JCDecaux das dänische Wettbewerbsgesetz verletzt haben. Der Wettbewerbsrat wird den Fall nun an die Staatsanwaltschaft für schwere Wirtschafts- und internationale Kriminalität verweisen.
Clear Channel DooH-Stele in Kopenhagen (Foto: invidis)
Clear Channel DooH-Stele in Kopenhagen (Foto: invidis)

Schlechte Nachrichten aus Kopenhagen für die beiden führenden Out-Of-Home Anbieter in Dänemark. Der Einspruch gegen eine Entscheidung der dänischen Wettbewerbsbehörden wurde vom zuständigen Beschwerdegericht abgelehnt (Link zur offizielle Bekanntmachung in Englisch). Damit wird die langjährige Praxis von Preisabsprachen zwischen Clear Channel und JC Decaux nun voraussichtlich zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Dazu der stellvertretende Generaldirektor der dänischen Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde Thorgaard Sørensen: „Die Unternehmen hatten ein gemeinsames Verständnis, nicht im Wettbewerb zu stehen in Bezug auf Rabattabsprachen. Dieses Verhalten ist illegal und kann Mediaagenturen und Werbetreibenden geschadet haben, die Außenwerbung gekauft haben.“

Auch wenn die Vereinbarungen zur Festsetzung bestimmter Rabatte im Jahr 2010 formell ausliefen, setzten die Unternehmen laut dänischer Wettbewerbsbehörden ihre illegale Praxis fort. In seiner Entscheidung erklärt das Berufungsgericht: „Auf dieser Grundlage stellt das dänische Berufungsgericht fest, dass Clear Channel Danmark und AFA JCDecaux nach dem formellen Ablauf der Vereinbarung von 2010 weiterhin Rabatte koordiniert haben. Diese abgestimmte Praxis ist, wie die Vereinbarungen für 2010 und vorher, durch das Verbot in Art. 6(1) des dänischen Wettbewerbsgesetzes und TEUF art. 101(1).”

Mediaagenturen und Werbetreibende können aufgrund dieser festen Rabatte einen höheren Preis für Außenwerbeflächen bezahlt haben. Der dänische Wettbewerbsrat wird den Fall nun an die Staatsanwaltschaft für schwere Wirtschafts- und internationale Kriminalität verweisen, die zur Verhängung von Geldbußen führen kann.

Anzeige