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Corona-Krise

Folgt auf Zutrittskontrolle die Maskenerkennung?

Digital Signage basierte Zutrittskontrolllösungen gibt es zuhauf, seit ein paar Tagen folgt nun die nächste Generation an digitalen Helferlein für den Einzelhandel: automatisierte Maskenerkennung. Über Sinn und Potential berichtet invidis.
Maske?Danke!- Startup aus Hildesheim (Foto: screenshot)
Maske?Danke!- Startup aus Hildesheim (Foto: screenshot)

Der Mund-Nasen-Schutz – umgangssprachlich auch Gesichtsmaske – ist seit dieser Woche bundesweit im Handel und ÖPNV Pflicht. Die Maskenplicht wird aller Voraussicht nach monatelang den Alltag beeinflussen.

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Was liegt also näher als Technologie einzusetzen die automatisch die Maskenpflicht überwacht? Sowohl etablierte Analytics und Security-Lösungsanbieter wie auch Start-ups bieten im Stundentakt neue Lösungen. Ein Start-up aus Hildesheim hat ihr ganzes Geschäftsmodell auf die Maskenerkennung ausgerichtet und sich folgerichtig „Maske?Danke!“ getauft.

Obwohl erst ein paar Tage alt haben die Gründer bereits ordentlich die Werbetrommel gerührt und es bis in den Lokalteil Hannover der Bild-Zeitung geschafft.

Maskenpflicht in Deutschland: Neue Retail Realität – Welche Masken sind sinnvoll?

Die Hildesheimer setzen dabei auf Standard-Technologie – eine kleine Stele mit integriertem Tablet reicht aus, um die Maskenpflicht von Passanten zu überwachen. Falls eine vorbeikommender Kunden keine Maske trägt wird er von „Maske?Danke!“ darauf hingewiesen. Bei Passanten, die eine Maske tragen bedankt sich das System via Screen.

invidis Kommentar:

Wie groß das Potential für stand-alone Lösungen ist bleibt abzuwarten. Integriert in bestehende oder neu zu installierende Zutrittskontrolllösungen kann eine Maskenüberprüfung durchaus einen Mehrwert bieten. Axis nutzt dafür bereits installierte Überwachsungskameras, andere Digital Signage Integratoren tüfteln gerade an einer Integration.

Die Zahlungsbereitschaft des Einzelhandels für zusätzliche Masken-Detektionslösungen hält sich voraussichtlich in Grenzen, denn ein Bußgeld wird nur fällig, wenn die eigenen Mitarbeiter ungeschützt arbeiten. Und bei mangelnder Einlasskontrolle. Strafen in Höhe von EUR 150 für fehlende Masken muss alleine der Kunde tragen.