Insgesamt werden die Mieten bei über 1200 Mietverträgen für die Lockdownphase angepasst. Die SBB gewährt ihren von der Coronakrise betroffenen Retail und Gastronomiemietern an Bahnhöfen und sonstigen Standorten für die Lockdown-Phase Mieterlasse und -reduktionen:
- Die SBB verzichtet auf Mieten von Unternehmen, die während des Lockdowns auf behördliche Anweisung schließen mussten. Davon profitieren in erster Linie Laden- und Gastrobetriebe in den Bahnhöfen. Je nach Nutzung dauert diese Phase vom 17. März bis 26. April, 10. Mai oder voraussichtlich 8. Juni 2020.
- Betriebe, die nicht schließen mussten, zahlen während des Lockdowns weniger Miete. Die Höhe der Reduktionen definiert sich anhand der Umsatzrückgänge der jeweiligen Nutzung.
- Von den Mietzinsreduktionen ausgeschlossen sind Mieterinnen und Mieter von Büro- und Wohnflächen.
Mit dieser Regelung will die SBB ihre Geschäftsmieter unterstützen, zu deren Planungssicherheit und Liquidität beitragen und die teils langjährigen Geschäftsbeziehungen würdigen.
Die SBB ist dem Geschäftsmietern hat bereits mit dem Lockdown mit Sofortmaßnahmen entgegengekommen: So wurde die Zahlungsfrist für Mietzinse ab März 2020 um 60 Tage verlängert und die Mindestöffnungszeiten für sämtliche Geschäfte aufgehoben.
Die SBB unterstützt ihre Geschäftsmietern auch in der Hochlaufphase seit dem 11. Mai bei der Einhaltung der Hygienevorschriften (z. B. Konzeption und Umsetzung von Wartebereichen vor Geschäften), um den Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs unter den derzeitigen Umständen eine sichere und komfortable Reise zu ermöglichen.