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DooH

Tabakwerbeverbot ab 2022 auch für OoH

Deutschland ist das letzte Land in der EU, das Tabakwerbung verbietet – das entschied nun der Bundestag in Berlin. Tabakwerbung wird ab 2021 größtenteils im Kino verboten, ab 2022 auch auf analogen und digitalen Plakatflächen im Außenbereich und ab 2023 bzw. 2024 auch für Tabakerhitzer und E-Zigaretten.
Tabakwerbung im April 2019 (Foto: invidis)
Tabakwerbung im April 2019 (Foto: invidis)

Die Entscheidung des Bundestages, die noch die Zustimmung des Bundesrates benötigt, war lange in der Out-of-Home Branche erwartet worden. Mit der jetzigen Entscheidung kann die Branche durchaus leben. Aber nicht nur für die durch Corona schwergebeutelte OoH-Branche bedeutet das Werbeverbot Einnahmeausfälle, auch Städte und Gemeinden müssen den Gürtel enger schnallen. Denn die Stadtvermarktungsverträge mit Ströer, Wall & Co beinhalten einen Werbeumsatzabhängige Komponente. Weniger Werbeumsatz auf City Light Poster an Bushaltestellen oder DooH-Screens in den Fußgängerzonen bringt auch weniger Einnahmen für die öffentlichen Hand.

Jetzt herrscht endlich Planungssicherheit für alle Beteiligten. Und für die kommenden 18 Monate ändert sich im öffentlichen Raum nichts. Auch jetzt schon werben Tabakkonzerne fast ausschließlich für Elektrozigaretten – klassische Tabakwerbung ist kaum noch zu sehen. Die Zeiten des Marlboro-Cowboys und Camel-Abenteurers sind schon lange vorbei.

Den Point of Sale – quasi hinter der Ladentheke – betrifft die neue Regelung noch nicht. Aber auch hier gibt es EU-Diskussionen, die ein komplettes Werbeverbot zum Ziel haben.

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