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Saarland plant Lockdown-Werbeverbot

Als erstes Bundesland wird das Saarland ein Werbeverbot beschließen für Produkte, die nicht zum täglichen Bedarf oder zur Grundversorgung gehören. Das Werbeverbot soll laut Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger dafür sorgen, dass Verbraucher weiter Zuhause bleiben und Kontakte vermeiden.
So "schön" Werbefrei hier - Saarschleife (Foto: Victor He /Unsplash)
So „schön“ Werbefrei hier – Saarschleife (Foto: Victor He /Unsplash)

Es klingt ein wenig wie ein vorgezogener Aprilscherz, aber die saarländische Landesregierung meint es ernst mit dem bundesweit ersten Lockdown-Werbeverbot. Das Werbeverbot „ soll für alle Handelsbetriebe gelten, die nach dem Schwerpunktprinzip während des Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten können.” Im Fokus steht Werbung von Einzelhändlern wie Supermärkten oder Warenhäusern, die nach Einschätzung der Ministerin die Kundenfrequenz erhöht.

„Die freiwillige Selbstverpflichtung hat nicht bei allen zu einem Umdenken geführt – viele Geschäfte und Warenhäuser, die nach dem Schwerpunktprinzip weiter öffnen dürfen, haben auch in den vergangenen Tagen nicht auf teilweise umfangreiche Werbemaßnahmen verzichtet. Das führt nicht nur zu größeren Kundenströmen, während unser drängendstes Ziel noch immer lautet, Kontakte zu vermeiden. Es ist auch unsolidarisch den Fachgeschäften gegenüber, die zurzeit geschlossen bleiben müssen.“

Warenhäuser, die dennoch für ihr Angebot werben, müssen voraussichtlich mit einem Bußgeld zwischen 1.000 und 10.000 Euro rechnen. Einzelhändler, die zurzeit geschlossen sind, dürfen aber weiterhin ihr Angebot im Rahmen von Click-and-Collect anbieten und bewerben.

Letztendlich seien Bußgelder für die Dauer des Lockdowns das einzige Instrument, um groß angelegter Werbung entgegenwirken zu können, so Rehlinger weiter. „Auch wenn das Wichtigste für unseren Handel nach wie vor eine Öffnungsperspektive ist: Für die Dauer des Lockdowns brauchen wir mehr Gerechtigkeit in der Branche. Das ist auch eine Frage der Solidarität.“

Das Verbot solle im Ministerrat am kommenden Dienstag, 16. Februar beschlossen werden, so Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger. Inkrafttreten werde das Verbot am 22. Februar.

invidis Kommentar:

Werbeverbote sind ein starker Eingriff in die Marktwirtschaft. Über die Sinnhaftigkeit eines Tabakwerbeverbots wurde seit Jahrzehnten gestritten und die Werbewirtschaft hat sich damit irgendwann abgefunden. Das zukünftige Verbot folgt eindeutigen und einheitlichen Regeln und lässt sich aus gesundheitlichen Gründen nachvollziehen.

Anders sieht es mit dem geplanten saarländische Werbeverbot aus, das anscheinend mit heißer Nadel gestrickt wurde. Einzelhändler die während des Lockdowns offen haben dürfen – wie Supermärkte oder Drogeriemärkte – dürfen ab sofort nicht mehr werben, während alle anderen Einzelhändler die ihre Ladenlokale geschlossen halten müssen (mit Ausnahme von Click/Call & Collect) weiter (Außen)Werbung schalten dürfen.

Online-Händler wie Amazon dürfen also weiter werben, während lokalen Einzelhändlern wie Supermärkten mit lokalen Jobs die Werbung untersagt wird. Nach dem Prinzip könnte Rewe Home Delivery Angebote bewerben, aber den Markt um die Ecke nicht. Und das wenige Tage, bevor Anfang März wohl die ersten Stores wieder öffnen dürfen.

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