invidis hatte bereits zum Jahreswechsel über den Schritt informiert und nun ist es seit Anfang März soweit: Um die Inflation von A+++ Produkten zu vermeiden wurde die Energieeffizienzskala der EU rekalibriert und um Ökodesign-Komponenten erweitert. Und zwar nach bester EU-Manier: wenn schon, dann richtig. Ergebnis der neuen Regelung ist, dass praktisch alle Displays nur noch in die Energieeffizienzklasse F oder G eingestuft sind. Niedriger geht es nicht mehr und das hat einen Grund.
Die EU wollte vermeiden das aufgrund von Technologiefortschritten innerhalb kürzester Zeit neue Displays schnell wieder die höchste Energieeffizienzstufe erreichen. Mindestens 10 Jahre soll die aktuelle Skala nun gültig sein.
Das Verbraucherlabel berücksichtigte bisher nicht die Besonderheiten von Digital Signage-Displays und spielte im professionellen Umfeld keine große Rolle. Das ändert sich nun: die Labels sind im Verbraucheralltag gelernt und auch weit jenseits der EU zum Standard geworden. Doch nicht alle professionellen Displays müssen mit einem Energielabel ausgezeichnet sein: Displays mit einer Fläche kleiner als 0,3m² und größer als 1,3 m² sind von der Auszeichnungspflicht befreit. Ein Blick auf die Websites der Hersteller zeigt, dass jenseits der 65“ oft keine Labels angezeigt werden. (Weitere Ausnahmen siehe unten).
Die neue Skalierung soll über 10 Jahre hinweg relevante Aussagen treffen. Anders als in der EU-Grafik geplant, wurde die Rekalibrierung erst 2021 realisiert.
Ökodesign
Zusätzlich zu den neuen Vorschriften über die Energieverbrauchskennzeichnung traten am 1. März 2021 auch die zugehörigen Ökodesign-Verordnungen in Kraft. Diese enthalten insbesondere aktualisierte Mindestanforderungen an die Effizienz und die Reparatur von Produkten und unterstützen die Kreislaufwirtschaft. Hersteller oder Importeure sind nun verpflichtet, fachlich kompetenten Reparateuren eine Reihe wesentlicher Teile für einen Zeitraum von mindestens sieben bis zehn Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells in der EU zur Verfügung zu stellen.
Auch für die Endnutzer müssen die Hersteller nachdem ein Produkt vom Markt genommen wurde mehrere Jahre lang bestimmte Ersatzteile, die sich für kleinere Reparaturen in Eigenregie eignen, zur Verfügung stellen. Die maximale Lieferzeit für diese Teile beträgt 15 Arbeitstage nach der Bestellung.
Auszug aus Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission (Link)
Diese Verordnung gilt nicht für
a) elektronische Displays mit einer Bildschirmfläche bis höchstens 100 Quadratzentimeter,
b) Projektoren,
c) All-in-One-Videokonferenzsysteme,
d) medizinische Displays,
e) VR-Brillen (für virtuelle Realität),
f) Displays, die in die in Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a und Absatz 4 der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (8) genannten Produkte integriert oder zu integrieren sind,
g) elektronische Displays, bei denen es sich um Komponenten oder Baugruppen von Produkten handelt, die unter die gemäß der Richtlinie 2009/125/EG erlassenen Durchführungsvorschriften fallen,
h) Broadcast-Displays,
i) Sicherheitsdisplays,
j) digitale interaktive Whiteboards,
k) digitale Fotorahmen,
l) digitale Signage-Displays, die mindestens eines der folgenden Merkmale aufweisen:
1. es wurde als Anzeigemodul entworfen und gebaut, das als Teilbildfläche in eine größere Anzeigefläche integriert werden soll, und ist nicht zur Nutzung als eigenständiges Display bestimmt,
2. es wird als eigenständiges Gerät in einem Gehäuse vertrieben, das zur ständigen Nutzung im Freien bestimmt ist,
3. es wird als eigenständiges Gerät in einem Gehäuse vertrieben und hat eine Bildschirmfläche von weniger als 30 dm2 oder mehr als 130 dm2,
4. das Display hat eine Pixeldichte von weniger als 230 Pixel/cm2 oder mehr als 3 025 Pixel/cm2,
5. es hat im SDR-Betrieb (Standard-Dynamikumfang) eine Spitzenweißluminanz von mindestens 1 000 cd/m2,
6. es hat keine Videoeingangsschnittstelle und keine Displaysteuerung, die die korrekte Anzeige einer genormten dynamischen Videosequenz zur Messung der Leistungsaufnahme ermöglichen würden,m) Statusdisplays,
n) Bediendisplays.