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Europa

Neue Energieeffizienzlabel auch für Digital Signage  

Im neuen Jahr werden europaweit neue Energieeffizienzlabel eingeführt. Zum Stichtag 1. März 2021 müssen alle professionellen Displays die neuen Label tragen. Neuer Bestandteil ist auch ein QR-Code und eine neue Skala von A-G das zukünftig kontinuierlich angepasst wird.
Neues Energieeffizienzlabel für Digital Signage 2021 (Foto: EU Kommission)
Neues Energieeffizienzlabel für Digital Signage 2021 (Foto: EU Kommission)

EU-Energieeffizienzlabel mit den farbigen Balken sind seit Jahren aus keinem Media Markt, Volkswagen Showroom oder Amazon-Produktbeschreibung wegzudenken. Nicht nur in der EU sondern mehr als 50 weitere Länder weltweit haben das System in ähnlicher Form übernommen.

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Was zu Beginn nur als Orientierungshilfe für Verbraucher gedacht war, wird zunehmend auch in der B2B-Welt eingesetzt. Ab 1. März 2021 müssen auch alle Digital Signage Displays mit dem neuen Energieeffizienzlabel versehen werden. (EU-Information) Insgesamt fünf Produktgruppen erhalten das neue Label

  1. Geschirrspüler
  2. Waschmaschinen und Waschtrockner
  3. Kühlschränke einschließlich Weinlagerschränken
  4. Lampen
  5. elektronische Displays einschließlich Fernsehgeräten, Monitoren und digitalen Signage-Displays
  6. erstmals erhalten neben professionellen Displays auch in Geschäften und als Verkaufsautomaten eingesetzte Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion („gewerbliche Kühlschränke“) als weitere B2B-Kategorie die neuen Labels.
Neues Energieeffizienzlabel für Digital Signage 2021 (Foto: EU Kommission)
Neues Energieeffizienzlabel für Digital Signage 2021 (Foto: EU Kommission)

Je nach Produkt werden die Energielabels nicht nur den Stromverbrauch angeben, sondern auch weitere energieverbrauchsbezogene und sonstige Informationen enthalten (z.B. Geräuschemissionen), die einen Produktvergleich ermöglichen und die Kaufentscheidung unterstützen sollen.

Zusätzlich treten die Ökodesign-Verordnungen in Kraft, die ergänzende Aspekte zur Energieverbrauchskennzeichnung behandeln. So werden Mindestanforderungen an Merkmale wie den Energieverbrauch im Standby-Zustand, die Reparierbarkeit, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder eine leichte Demontage und Wiederverwertung am Ende der Lebensdauer festgelegt. Dadurch sollen auch die Ziele der Kreislaufwirtschaft unterstützt werden.

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