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DooH

Kartellamt untersucht JCDecaux und Metrobus

Das französische Kartellamt untersucht mögliche missbräuchliche Verhaltensweisen von JCDecaux und Metrobus (Mediatransports). Der weltgrößte Außenwerber und die Publicis-Beteiligung sind die führenden OoH-Anbieter in Frankreich und sollen sich beim Einkauf, Betrieb und Vertrieb wettbewerbswidrig verhalten haben.
Champs Elysees in Paris (Foto: invidis)
Champs Elysees in Paris (Foto: invidis)

Die französischen Wettbewerbsbehörden untersuchen mögliche missbräuchliche Verhaltensweisen von zwei marktbeherrschenden Out-of-Home-Unternehmen. Laut der Nachrichtenagentur AFP handelt es sich um JCDecaux und Metrobus (Mediatransports). Metrobus ist eine Mehrheitsbeteiligung der weltweit drittgrößten Werbegruppe Publicis und hält die Out-of-Home-Werberechte an allen SNCF-Bahnhöfen in Frankreich sowie an ÖPNV-Bahnhöfen im Großraum Paris (insgesamt 100.000 Werbeflächen, davon viele 70-Zoll-DooH-Screens in Paris).

Was sind missbräuchliche Verhaltensweisen?

Missbräuchlich sind Verhaltensweisen von marktbeherrschenden Unternehmen zum einen dann, wenn sie andere Unternehmen diskriminieren oder in ihren Wettbewerbsmöglichkeiten behindern. Zum anderen sind sie dann missbräuchlich, wenn die Unternehmen Preise oder Geschäftsbedingungen fordern, mit denen sie ihre Abnehmer, Lieferanten oder Nutzer ausbeuten.

Unabhängig von ihrer Stellung auf dem Markt ist es Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen verboten, andere zu wettbewerbsbeschränkendem Verhalten zu veranlassen oder zum Boykott Dritter aufzurufen.

(Quelle: Bundeskartellamt)

Laut einer Mitteilung werfen die Wettbewerbsbehörden den Unternehmen vor, eine Vereinbarung zur Aufteilung der vorgelagerten Märkte geschlossen und umgesetzt zu haben. Im Fokus der Untersuchung stehen insbesondere Absprachen beim Einkauf von Stadtmobiliar, bei Ausschreibungen für Dienstleistungen rund um den Betrieb der analogen und digitalen Werbeträger-Netzwerke und bei Ausschreibungen von Werberechten. Beide Unternehmen sind per Überkreuzbeteiligungen Minderheitsgesellschafter beim jeweiligen Partner.

Wie üblich kommentieren die Wettbewerbsbehörden laufende Verfahren nicht.

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