Anzeige
Handelsinitiative

Türen zu, Geschäfte offen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) startet eine Initiative, um die Kundenfrequenz trotz Werbeanlagenverbot aufrechtzuerhalten. Die Kampagne „Türen zu, Geschäfte offen“ soll Kunden informieren, dass trotz geschlossener Türen der stationäre Einzelhandel nicht schließt, sondern nur Energie spart.
Klimaschutzinitiative des Handels (Foto: HDE)
Klimaschutzinitiative des Handels (Foto: HDE)

Im Rahmen der Energiesparmaßnahmen des Bundeswirtschaftsministerium wurde verordnet, dass Geschäftstüren immer geschlossen, aber nicht verschlossen bleiben müssen. Außerdem dürfen Schaufenster und Digital Signage-Displays nicht mehr zwischen 22 Uhr und 16 Uhr beleuchtet beziehungsweise betrieben werden.

„Der Einzelhandel leistet in diesen schwierigen Zeiten seinen Beitrag und spart schon heute bewusst und effektiv Energie ein“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Branche unterstütze daher die in der geplanten Verordnung über kurzfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgesehene Temperaturabsenkung etwa für Bürotätigkeiten in Innenräumen auf 19 Grad Celsius.

Die Verordnung sieht darüber hinaus vor, dass Ladentüren künftig nicht mehr dauerhaft geöffnet bleiben dürfen. „Diese Maßnahme wird schon heute häufig in der Praxis umgesetzt. Durch geschlossene Türen kann natürlich ein großer Beitrag zum Energiesparen geleistet werden. Zugleich kommen aber weniger Kunden in das Geschäft“, erklärt Genth.

Um Kunden auf die Maßnahmen hinzuweisen, hat der HDE zusammen mit dem Handel die Klimaschutzoffensive „Türen zu, Geschäfte offen“ entwickelt. „Auch die Beleuchtung in den Schaufenstern wird heute schon von vielen Händlerinnen und Händlern als energiesparende Maßnahme reduziert“, so Genth weiter.

Dass die neue Verordnung eine Abschaltung beleuchteter oder leuchtender Werbeanlagen zwischen 22 Uhr und 6 Uhr vorsieht, trage der Handel als Bemühung zur Energieeinsparung mit.

Anmerkung: Das Statement stammt vom 24.8. und berücksichtigt noch nicht die Last-Minute-Verlängerung des Betriebsverbots bis 16 Uhr.