Auf der Konferenz Best Medientechnik 2022 ging es um Standardisierungen für den Brandschutz in Digital Signage-Anlagen. Nun hat der Organisator der Konferenz, die Job-Gruppe, einen Durchbruch im Consumer-Bereich verkündet: Der Elektrogeräte-Hersteller Walton in Bangladesch integriert als erster eine E-Bulb in einen Consumer TV. In den nächsten Jahren sollen über eine halbe Million Fernseher mit integriertem Brandschutz ausgestattet werden.
Gegen Brände durch Kurzschluss
Spannungsschwankungen im Netz und überlastete Steckerverbindungen können unter anderem dazu führen, dass Elektrogeräte sich selbst entzünden – und das trotz hoher Qualitätsstandards. Laut dem Schadensforschungsinstituts IFS in Kiel entstehen mehr als 30 Prozent aller Brände in Deutschland aufgrund von Elektrizität; viele Feuer starten innerhalb von Elektrogeräten. In anderen Ländern ist die Zahl der Elektrobrände noch höher. In Bangladesch beispielsweise verursachen Kurzschlüsse laut der Job-Gruppe 39 Prozent aller Brände.
Die E-Bulb wird direkt auf der Platine des Fernsehers verbaut. Bei zu hoher Temperatur zerbirst die E-Bulb und setzt Löschchemie frei. Somit löscht sie Entstehungsbrände, bevor diese sich ausbreiten können und außerhalb des Geräts Schaden anrichten.
TVs kommen auch nach Deutschland
In einer Zeremonie präsentierte die Walton Group in Bangladesch im Beisein des Deutschen Botschafters Achim Tröster das erste TV-Gerät mit E-Bulb.
Markus Fiebig, Senior Business Development Manager bei Job, sagt: “Elektrogeräte stehen im Standby-Modus dauerhaft unter Strom. Mini-Feuerlöscher können die Sicherheit der Geräte erhöhen und Wohnungsbrände verhindern.“ Gemeinsam mit Golam Murshed, Geschäftsführer der Walton Group, und dem deutschen Botschafter Achim Tröster enthüllte er am 12. Oktober in Bangladesch das erste TV-Gerät mit E-Bulb. In wenigen Monaten sollen die Fernseher auch nach Amerika sowie Deutschland exportiert werden. Weitere Produktreihen – und andere Haushaltsgerätehersteller – sollen folgen.
Best Medientechnik & Brandschutz: „Weg von der Einzelfallentscheidung“