Erst kürzlich war das Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“, das ein Quasi-Verbot von Außenwerbung, insbesondere DooH, forderte, gescheitert. In der Hauptstadt will ebenfalls das Bündnis „Berlin Werbefrei“ dieses Volksbegehren auf den Weg bringen, befand sich aber in einer langjährigen Auseinandersetzung mit dem Berliner Senat.
Nun hat dieser in einer Sitzung den vorgelegten Entwurf „Gesetz zur Regulierung von Werbung im öffentlichen Raum und in öffentlichen Einrichtungen (Werberegulierungsgesetz)“ als formal für zulässig erklärt, lehnte aber den Inhalt ab.
Regelungen ausreichend
“ […] Die vorhandenen rechtlichen Regelungen sind […] ausreichend, um eine Verunstaltung des öffentlichen Raums oder eine Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht auszuschließen und dabei die Interessen des Staates, der Bevölkerung, der Werbewirtschaft und der werbenden Unternehmen angemessen zu berücksichtigen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Senats.
Nun wird der Entwurf dem Abgeordnetenhaus zur Beratung vor. Dieses kann innerhalb einer Frist von vier Monaten entscheiden, den Entwurf inhaltlich in seinem wesentlichen Bestand unverändert anzunehmen oder abzulehnen. Bei Ablehnung kann „Berlin Werbefrei“ die Durchführung des Volksbegehrens verlangen.
Um einen Volksentscheid herbeizuführen, müsste das Bündnis nach verschiedenen Medienberichten rund 175.000 Stimmen sammeln. In Hamburg kamen die Werbegegner auf circa 50.000 von 66.000 benötigten Stimmen.
