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Halbes Hendl statt Halve Hahn

Es ist wieder Wiesn-Zeit in München und neben Bier zählt auch das halbe Wiesn-Hendl zum Pflichtprogramm fast jeden Oktoberfestbesuchs. Genau 366 876 Hendl wurden letztes Jahr auf der Wiesn konsumiert. Der Tierschutzorganisation Peta ist das ein Dorn im Auge. Eine von Peta gebuchte DooH-Kampagne sollte im Umfeld der Theresienwiese für „Aufklärung“ sorgen – doch Netzwerkbetreiber Ströer spielte nicht mit.

Nicht jede Werbebuchung durch Kunden ist bei den Außenwerbern auch erwünscht. Immer wieder gab es in der Vergangenheit auch in den drei DACH-Ländern Fälle, bei denen ein Auftraggeber seine Kampagnen nicht zeigen konnte oder bei denen zumindest Motive zurückgezogen oder geändert werden mussten. In den letzten Jahren betraf dies beispielsweise die Spots oder Sujets, die politische Initiativen in der Schweiz nutzten. Und auch in Deutschland ist spätestens seit 2016 bekannt, dass es bei geplanter politischer Werbung mancher radikaler Partei den Drang zur Geschmacksübertretung bishin zur juristisch mindestens nahe der Volksverhetzung neigenden Kampagnen-Ideen gibt.

Doch es müssen nicht immer Swastika oder den Tod von Menschen instrumentalisierende Kampagnen sein, die ein Media Owner ablehnt, und die deshalb nicht ausgespielt werden. Das musste jetzt auch Peta erfahren. Unter „Aufklärung unerwünscht: Wiesn und Wasen lehnen Infoscreens von Peta ab“ (natürlich sind nicht Infoscreens im Besitz von Peta gemeint, sondernvon Peta gebuchte DooH-Spots auf Infoscreens eines Außenwerbers) beklagt sich die Tierschutzorganisation nun öffentlich über die Ablehnung der Kampagne durch den Media Owner Ströer in München und Stuttgart. Worum geht es?

Laut Peta stuft Ströer den comichaften Content als jugendgefährdend ein, da er ein Tötungsdelikt zeige. Unabhängig von der Beurteilung der Animation als jugendgefährdend, ist sicherlich die Kern-Message „Wiesn tötet“ in den Augen von Ströer nicht akzeptabel. Die Ströer-AGBs sind eindeutig formuliert und der Jugendschutz nur einer von mehreren Hebeln. Auch am Hauptbahnhof werde viele „Hendl“ verkauft und die Mieten dort sind typischerweise umsatzabhängig.

„Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Aufträgen – ganz oder teilweise – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z.B. politische, weltanschauliche oder religiös extreme, ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung), gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Personen/Unternehmen, in deren Einrichtungen die elektronische Werbung betrieben wird, zuwiderläuft.“

Es kommt selten vor, dass Werbungtreibende sich über die Zulassungspraxis von DooH-Netzwerkbetreibern öffentlich beschweren. In der Regel werden inhaltliche Konflikte geräuschlos gelöst. Peta geht es offensichtlich nur um die öffentliche Aufmerksamkeit.