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Digital im öffentlichen Raum

Neue Insektenschutz-Vorgaben bedrohen DooH-Genehmigungen

Ein neuer Gesetzentwurf zur Verschärfung des Insektenschutzes wird vorrausichtlich auch Einfluss auf die Genehmigungen von DooH und Digital Signage im Außenbereich haben. Ein Entwurf aus dem Bundesumweltministerium sieht ein Verbot für Lichtfallen für Insekten vor sowie nur noch limitierte Genehmigungungen von Straßenlaternen, Wegbeleuchtungen und leuchtenden Werbetafeln.
Out of Home trifft auf Insektenschutz (Foto: Dinker Gulati / Unsplash)
Out of Home trifft auf Insektenschutz (Foto: Dinker Gulati / Unsplash)

Auch wenn die Gesetzesinitiative des von Svenja Schulze (SPD) geführten Bundesumweltministeriums erst Ende 2022 umgesetzt werden soll und vorab noch eine Bundestagswahl geplant ist, lassen die ersten Informationen zum Insektenschutz-Gesetzesentwurf auch als Nebeneffekt einen negativen Einfluss auf die Genehmigung von Outdoor-Installationen im Bereich DooH und Digital Signage vermuten.

Um Insekten zu schützen, plant das Bundesumweltministerium strengere Vorgaben gegen Lichtverschmutzung. Primär betroffen sind Himmelscheinwerfer und andere Lichtquellen, die eine Lichtfalle für Insekten sein können.

In Naturschutzgebieten sollen in unbebauten Bereichen nur noch ausnahmsweise neue Straßenlaternen, Wegbeleuchtungen und leuchtende Werbetafeln aufgestellt werden dürfen. In ganz Deutschland sollen zudem solche neuen Lichtquellen sowie die Außenbeleuchtung von Gebäuden künftig Tiere und Pflanzen möglichst wenig beeinträchtigen – Details dazu sollen über eine Verordnung geregelt werden. Diese soll das Umweltministerium spätestens Ende 2022 vorlegen.

Auch wenn der Gesetzesentwurf nicht explizit auf Outdoor DooH und Digital Signage im städtischen öffentlichen Raum abzielt, könnte die Insektenschutz-Argumentation in Zukunft Genehmigungen noch schwieriger machen.