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EU-UK

Brexit-Auswirkung auf Digital Signage (Update)

An Heiligabend einigten sich die EU und Großbritannien auf einen einvernehmlichen Scheidungsvertrag, der dazu beitragen soll ein mögliches Chaos ab 1.1. zu vermeiden. Doch trotz Vereinbarung werden grenzüberschreitende Geschäfte und Reisen komplizierter. Was sind die Auswirkungen für Digital Signage?
London Westminster (Foto: Pixabay)
London Westminster (Foto: Pixabay)

Die nun vereinbarte Trennung in Form eines EU-UK Handelsabkommen ermöglicht das auch ab Januar insbesondere Waren weiter zwischen den beiden Partnern ohne zu große Hemmnisse ausgetauscht werden können. Doch verlässt Großbritannien mit dem Jahreswechsel auch die Zollunion – der einfache Versand von Waren ohne Zollerklärungen gehört damit der Vergangenheit ab.

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Die EU und Großbritannien sind wichtige Handelspartner. Es geht in Summe nicht um Peanuts: 2019 verkaufte Großbritannien Waren und Dienstleistungen im Wert von EUR 326 Mrd. an die EU – 43 Prozent der gesamten Exporte des Landes. Mehr als die Hälfte der britischen Importe im Wert von EUR 425 Mrd. kamen aus dem 27-Länder-Block.

Doch mit dem Austritt von Großbritannien aus dem EU-Binnenmarkt wird fast alles komplexer und teurer. Insbesondere beim Thema Dienstleistungen regelt das neue Handelsabkommen nur wenige Grundlagen. Weitere Details sollen im ersten Quartal noch ausgehandelt werden, aber es wird grundsätzlich schwierig für EU-Unternehmen Dienstleistungen in Großbritannien anzubieten ohne lokale Lizenzen.

Wichtige Brexit-Veränderungen

  • Zollerklärungen für Waren werden Pflicht
  • Warenverkehr zwischen EU und UK wird als Import/Export gewertet und unterliegt damit Einfuhrumsatzsteuer
  • Zunächst kaum Änderungen für Umsatzsteuer auf B2B-Dienstleistungen zwischen EU und UK – Reverse Charge System bleibt erstmal erhalten
  • Umsatzsteuer-Erstattung von Reisekosten von EU-Bürgern in Großbritannien muss zukünftig separat per Papierformular eingereicht werden
  • Datenschutz (GDPR) – ob die UK-Datenschutzregulierungen auch in der EU ausreichen, soll erst in den kommenden Monaten geklärt werden. Erst dann steht fest ob Daten auf UK-Server GDPR-kompatibel sind.
  • Professionelle Services – Ausbildungsabschlüsse werden nicht mehr automatisch anerkannt. Aber kurze Projekte / Workshops / Installationen dürfen auch weiterhin ohne Visum in der UK durchgeführt werden
  • Roaming – der EU-weite Verzicht auf Roaming-Gebühren ist nicht mehr garantiert. Die Mobilfunkbetreiber werden es aber voerst freiwillig weiterführen

Die Freude über das Brexit-Handelsabkommen sollte nicht verheimlichen das es eine Trennung ist die vereinbart wurde. Pascal Lamy, ehemaliger Leiter der Welthandelsorganisation WTO, bezeichnet dies die erste Handelsverhandlung in der Geschichte, die mit Freihandel begonnen habe und sich auf die Errichtung von Barrieren konzentriere.

Großbritannien hat relevante aktuelle Brexit-Informationen auf einer deutschsprachigen eigenen Website zusammengefasst

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