Ein Glück für alle Digital Signage- und DooH-Netzwerkbetreiber, die auf kleinere Screens im Schaufenster setzen. Denn 60-Zoll-Displays und kleiner – also hauptsächlich 55-Zoll-Displays – könnten unterhalb der Grenzen der neuen Energieverordnung liegen. Die Hoffnung im Markt ist, dass die kleineren Displays trotz Verordnung weiter ohne zeitliche Begrenzungen betrieben werden können.
Wie so viele Themen rund um die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV), sind die Details noch nicht bekannt. Auch wird die Auslegung der Verordnung mit lokalen Unterschieden erfolgen. Die nächsten Stunden und Tage werden zeigen, was in der Praxis möglich ist und wo die Grenzen gezogen werden.