Energiesparplan

Ausnahme für LED-Banden im Sport

LED-Werbebanden in Sporthallen und -stadien sind nach Aussage des Bundesinnenministeriums von den Einschränkungen der Energiesparverordnung ausgenommen. Ein erster Hinweis auf die schwierige Praxisumsetzung des Verbots.
Beispiel einer LED-Bandenwerbung im Dortmunder Signal-Iduna-Park (Foto: Expromo)
Beispiel einer LED-Bandenwerbung im Dortmunder Signal-Iduna-Park (Foto: Expromo)

Laut einem Bericht der Sportschau, die sich auf die dpa beruft, gelten die Einschränkungen der Energiesparverordnung nicht für Werbemittel, die im Profi-Sport Einsatz finden. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums teilte der dpa mit, dass das Ministerium nicht von „keine negativen Folgen für die Durchführung von werbefinanzierten Sportveranstaltungen (zum Beispiel Veranstaltungen mit Bandenwerbung) ergeben“.

Update 28.9.2022: Das Kabinett hat die Energieeinsparverordnung geändert. Näheres dazu in der aktuellen invidis-Meldung.

Damit wären die LED-Banden in Hallen und Stadien von der Einschränkung, zwischen 22 und 16 Uhr nicht laufen zu dürfen, ausgenommen.

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Wer darf, wer darf nicht?

Bereits Anfang der Woche hatte die Initiative Profisport Deutschland nach Medienberichten mitgeteilt, dass „LED-Banden in Veranstaltungsstätten wie Hallen und Stadien sind nicht von der Nutzungseinschränkung für beleuchtete Werbeanlagen erfasst“ seien.

Die Energiesparverordnung wurde vom Bundeswirtschaftsministerium erlassen, das Innenministerium ist für den Sport in Deutschland zuständig. Die Aussage kann also als Entwarnung gewertet werden, doch gänzlich sicher ist auch dieses nicht. Zudem ist es ein weiteres Beispiel, wie schwierig die Ausdifferenzierung in der Praxis sein wird.

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