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Energiesparplan

Bisher wenig OoH-Stornierungen

Werbekunden halten nach Information des FAW dem Medium die Stange. Dennoch hat die neue Energiesparverordnung große wirtschaftliche Konsequenzen für die Außenwerbung. Vor allem die Investitionen in die nötigen Aufrüstungen wiegen schwer.
DooH-Werbung von Pro7 im Untergeschoß des Münchner Karlsplatz' – am 6. September. (Foto: invidis)
DooH-Werbung von Pro7 im Untergeschoß des Münchner Karlsplatz‘ – am 6. September. (Foto: invidis)

Große Unsicherheit, was das Geschäft in der nahen Zukunft angeht, prägt zurzeit die Außenwerbung. Die Energiesparverordnung des Wirtschaftsministeriums, die den Betrieb beleuchteter Werbeanlagen zwischen 22 und 16 Uhr untersagt, hat die gesamte Branche in höchste Alarmbereitschaft versetzt. Auf Sicht fahren und schnelle Maßnahmen umsetzen ist das Gebot der Stunde, langfristige Planungen sind in dieser dynamischen Phase nahezu unmöglich.

„Zu diesem extrem frühen Zeitpunkt können wir die wirtschaftlichen Folgen der Verordnung für die OoH-Branche überhaupt nicht abschätzen“, erklärt Kai-Marcus Thäsler im invidis-Gespräch. Viel werde zunächst davon abhängen, in welchem Maß die OoH-Kunden die Ziele der Verordnung mitzutragen bereit sind. Die FAW-Mitglieder wollen gemeinsam mit den Kunden zu einer Lösung finden, „wie die temporär eingeschränkte Leistung von OoH im Sinne der Kunden ausgeglichen werden kann.“

Energiesparplan: OoH-Branche äußert scharfe Kritik

Bisher stellen die Außenwerber laut dem FAW-Geschäftsführer wenig Stornierungen der Werbekunden fest; die Kunden informieren sich vor allem, was die Verordnung für ihre Kampagnen bedeutet. „Hier sind unsere Mitgliedsunternehmen mit ihren Kunden intensiv im Gespräch“, betont Kai-Marcus Thäsler.

Als existenzbedrohend für die Außenwerbung in ihrer Gesamtheit werden die Pläne des Wirtschaftsministeriums derzeit jedoch nicht gesehen. „Richtig ist, dass die OoH-Branche infolge der Verordnung als einzige Mediengattung vor einer großen Herausforderung steht“, sagt Kai-Marcus Thäsler. Er weist darauf hin, dass vor allem auf die Anbieter analoger beleuchteteter Werbeanlagen hohe Investitionen aufgrund der erforderlichen Umrüstung zukommen.

Hintergrund

Am 1. September 2022 trat die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ – oder auch in schönstem Amtsdeutsch Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – in Kraft (invidis berichtete). Diese untersagt unter anderem „den Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen“ von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages. dies gilt nicht, wenn „die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann“ (Das Original findet sich hier).

Die Verordnung ist einschneidend für die Out-of-Home-Branche – und verbreitet in der gesamten Digital Signage-Industrie große Unsicherheit – auch wenn anscheinend Schaufenster vom Verbot ausgenommen wurden. Viel wird nun davon abhängen, wie die Behörden die Verordnung tatsächlich umsetzen.