Anzeige
Energiesparplan verabschiedet

Screens aus ab 22h – mit Ausnahmen

Am Mittwoch hat die Bundesregierung zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt, die unter anderem auch den Betrieb von beleuchteten und selbstleuchtenden Werbeanlagen (DooH, Digital Signage im Schaufenster) einschränken. Für die Außenwerbung wurde eine Ausnahme berücksichtigt. (Update  26.8. 17 Uhr)
Auch Ströer Megavision LEDs bleiben ab 22h dunkel (Foto: Ströer)
Auch Ströer Megavision LEDs bleiben ab 22h dunkel (Foto: Ströer)

Nun ist es soweit: Ab 1. September beschränkt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (hier der Originaltext) den Betrieb von Werbeanlagen im öffentlichen Raum. Die beiden gestern verabschiedeten Verordnungen sollen einen weiteren Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland leisten. Durch den russischen Angriff auf die Ukraine befindet sich Deutschland weiterhin in einer angespannten Gasversorgungslage.

Update 28.9.2022: Das Kabinett hat die Energieeinsparverordnung geändert. Näheres dazu in der aktuellen invidis-Meldung.

Die Verordnung mit kurzfristigen Maßnahmen gilt bereits ab 1. September (kommende Woche Donnerstag) – einstweilen für sechs Monate (bis Ende Februar 2023)  – und schreibt neben vielen anderen Maßnahmen eine Nutzungseinschränkung von beleuchteten Werbeanlagen vor. Die Verordnung ist offensichtlich in großer Eile verfasst worden, denn die veröffentlichen Texte schreiben eine Nutzungseinschränkung von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages vor – eigentlich war 6 Uhr morgens vorgesehen.

Aktualisierung 1: Stand Freitag 26.8. 17 Uhr bestehen immer noch offene Punkte bezüglich der Länge des täglichen Betriebsverbots und welche DooH-Screens unter die Verordnung fallen.

Aktualisierung 2: Nun ist es sicher: Die Verordnung setzt den Zeitraum tatsächlich auf 22 bis 16 Uhr des Folgetages fest.

Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen

Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.

Für die Out-of-Home-Branche sieht die Verordnung eine Ausnahme vor, die es Ströer, Wall & Co auch weiterhin ermöglichen könnte Werbeanlagen an Bushaltestellen, Bahnhöfen, Unterführungen auch nach 22 Uhr zu betreiben um die Sicherheit von Fahrgästen zu ermöglichen. Die meisten Verträge schreiben den Außenwerbeunternehmen explizit vor, hinterleuchtete Citylight-Poster und Screens bis in die Nacht zu betreiben, um Fahrgästen mehr Sicherheit im Wartebereich zu gewähren. Ob und wie die Ausnahmeregelungen genutzt werden, wird der Herbst zeigen.

DooH: Öffentlicher Druck wächst

Für Digital Signage-Screens in Schaufenstern – rein rechtlich auch Werbeanlagen – lässt die Verordnung keine Ausnahmen zu, auch wenn die gefühlte Sicherheit in Fußgängerzonen auch von aktiven Digital Signage-Screens nach Ladenschluss positiv beeinflusst wird.

Vereinzelt berichten einige Medien über Nacht das die Beleuchtung von Schaufenster nicht von der Verordnung betroffen sind. Ob das eine Entwarnung für Store Front Signage bedeutet, ist nicht anzunehmen, aber zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht ganz auszuschließen. Es ist offensichtlich, dass die Verordnung in größter Zeitnot verfasst wurde und noch Fehler/ Unklarheiten beinhaltet.

Überstunden für Digital Signage

Ob Integratoren oder Retailer, in den kommenden fünf Werktagen wird man Schaufensterscreens neu programmieren müssen – ebenso die von außen gut sichtbaren, beziehungsweise sichtbar lichtemittierenden, Digital Signage-Installationen in Geschäftsräumen. Spätestens ab 22 Uhr müssen die Screens dunkel sein und, im Sinne der Verordnung, auch abgeschaltet sein: Schwarzer Content ist keine Alternative und gesellschaftlich auch nicht mehr akzeptiert.

So greift das Gesetz in München

invidis hat sich eineinhalb Wochen nach dem Inkrafttreten der Verordnung in der Münchner Innenstadt spät abends umgesehen. Die Eindrücke hiervor beschreibt invidis-Chefredakteur Balthasar Mayer in diesem Beitrag.

Energiesparplan 2022: München leuchtet – immer noch