Im Bundesgesetzblatt (PDF) wurde am 31.8. die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen (EnSikuMaV) veröffentlicht – damit ist die Verordnung offiziell in Kraft gesetzt. Wie in den letzten Tagen abzusehen war, umfasst die Verordnung in §11 auch ein Betriebsverbot von „beleuchteten oder lichtemittierender Lichtanlagen“ zwischen 22 Uhr und 16 Uhr.
Wie so häufig mit Gesetzen und Verordnungen fehlen praxisrelevante Details, wie die Verordnung umgesetzt werden soll. In den kommenden Tagen und Wochen werden noch viele Fragen zur Umsetzung mit Kommunen und Städten zu klären sein. Insbesondere die Definition Werbeanlage und welche DooH- und Digital Signage-Anlagen somit von dem 16-stündigen Betriebsverbot betroffen sind, ist weiterhin unklar.
Völlig eindeutig ist dagegen die Zielsetzung der Verordnung, im Kontext der Energiekrise möglichst viel Energie einzusparen. Die Digital Signage- und DooH-Branche soll und muss sich sofort an Energiesparmaßnahmen beteiligen, soweit es technisch bereits möglich ist. Mit sogenannten „Best Effort“-Maßnahmen sollte der nächtliche Betrieb von Displays, LED-Screens und Projektion im öffentlichen Raum ebenso wie in Schaufenstern aber auch Instore so schnell wie möglich eingestellt werden.
Die oft zitierte Zeitenwende bringt auch für die Digital Signage- und DooH-Branche neue Anforderungen in Bezug auf Remote Management und zeitweiser Abschaltung digitaler Touchpoints. Die technische Umsetzung lässt sich nicht von heute auf morgen realisieren, sollte aber mit höchster Priorität angegangen werden. Wir nennen das Green Signage und ressourcenschonende Betriebsmodelle.